Kleinunternehmer > keine USt in RE > ...

  • Hallo!!

    Bin grad ein bisschen neben der Spur und hab mal eine kleine Frage.

    Ein Kleinunternehmer stellt dem Unternehmer, der der Regelbesteuerung unterliegt, eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus.
    Wie muss der Unternehmer mit der Regelbesteuerung diese Rechnung nun behandeln?

    1. Muss er aus dem ausgewiesenen Betrag die Umsatzsteuer herausrechnen und in der USt-VA angeben?
    Oder:
    2. Da keine USt ausgestellt ist, braucht er keine an den Staat abführen?


    Hoffe ihr könnt mir helfen, damit ich wieder auf die richtige Spur gelange.
    ?(
    Danke schön im Voraus!

    :baby: 'sch gucke!

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  • Ähm,

    Kleinunternehmer vereinnahmt keine UST,
    Regelbesteuerter Unternehmer darf keine VST geltend machen, er hat ja auch keine bezahlt!

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  • Einfach eine Rechnung Brutto wie Netto schreiben (mit dem Zusatz unten drunter, das man Kleinunternehmer ist).
    So hält man keine Umsatzsteuer ein, und führt auch keine Vorsteuer ab!!

  • Exakt. So mache ich es auch. § 19 soundso UStG (...). USt/VSt fällt logischerweise auf beiden Seiten nicht an.

    Gruß
    Markus

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