lifo, fifo etc

  • was fifo und lifo bedeuten, weiss ich.
    fifo--die ware, die zuerst geliefert wird, wird auch zuerst wieder verkauft. soweit noch alles klar....

    aber was bedeutet folgende aufgabenstellung:
    - führen sie eine permanente bewertung des verbrauchs sowie des endbestands nach der FIFO-methode durch.

    -wie lautet der bilanzansatz, wenn der tageswert zum bilanzstichtag bei 31 euro liegt?

    über diesen fragen ist eine tabelle mit zu- und abgängen, den jeweiligen mengen und den tagespreisen.

    und da hakt es bei mir. was soll ich da tun? wie fang ich da an?

    mal wieder etwas ratlose grüsse
    JANNI

  • Also ist eigentlich recht einfach:

    - führen sie eine permanente bewertung des verbrauchs sowie des endbestands nach der FIFO-methode durch.

    -> Hier müsstest du eigentlich nur die Verbrauchsmengen ermitteln. D.h. du ermittelst den Periodenverbrauch nach FiFo und den Endbestand nach FiFo, mehr ist da eigentlich nicht zu tun.

    -wie lautet der bilanzansatz, wenn der tageswert zum bilanzstichtag bei 31 euro liegt?

    -> Du multiplizierst deinen Periodenendbestand mit dem Marktwert von 31 €, dieser Wert darf angesetzt werden da UV (soweit ich mich erinnere müsste das die Begründung sein ist bei mir schon etwas länger her!). Wenn man den Marktwert nicht ansetzen darf, bin gerade zu faul um ins Gesetz zu schauen, dann musst du eben den monetären Endbestand nach der FiFo-Methode ansetzen.

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  • Zitat

    Original von tekk
    Also ist eigentlich recht einfach:

    ich habs geahnt :D

    Zitat


    - führen sie eine permanente bewertung des verbrauchs sowie des endbestands nach der FIFO-methode durch.

    -> Hier müsstest du eigentlich nur die Verbrauchsmengen ermitteln. D.h. du ermittelst den Periodenverbrauch nach FiFo und den Endbestand nach FiFo, mehr ist da eigentlich nicht zu tun.


    das heisst, ich stelle eine tabelle auf, in der ich der reihe nach zu- und abgänge mit preis und menge eintrage?
    wenn ich einen AB von 2000 zum preis von je 10,- habe, ist der wert 20000,- (logisch), dann kommt ein zugang von 1500 mit einem preis von je 8,-, der wert der lieferung ist also 12000,-. mein jetziger lagerbestand ist also 3500 zu einem gesamtpreis von 32000,-.
    jetzt werden 800 verkauft.....ich verkaufe also 800 vom anfangsbestand (weil wir bei FIFO sind).
    habe also noch 1200 zum preis von je 10,- und die 1500 zum preis von je 8,-

    das ist doch soweit richtig, oder?

    Zitat


    -wie lautet der bilanzansatz, wenn der tageswert zum bilanzstichtag bei 31 euro liegt?

    -> Du multiplizierst deinen Periodenendbestand mit dem Marktwert von 31 €, dieser Wert darf angesetzt werden da UV (soweit ich mich erinnere müsste das die Begründung sein ist bei mir schon etwas länger her!). Wenn man den Marktwert nicht ansetzen darf, bin gerade zu faul um ins Gesetz zu schauen, dann musst du eben den monetären Endbestand nach der FiFo-Methode ansetzen.

    das heisst, jetzt müsste ich 1200+1500=2700 * tageswert am bilanzstichtag? und das wäre der wert, den ich ansetzten müsste?

    steht sowas im hgb?

  • das heisst, ich stelle eine tabelle auf, in der ich der reihe nach zu- und abgänge mit preis und menge eintrage?
    wenn ich einen AB von 2000 zum preis von je 10,- habe, ist der wert 20000,- (logisch), dann kommt ein zugang von 1500 mit einem preis von je 8,-, der wert der lieferung ist also 12000,-. mein jetziger lagerbestand ist also 3500 zu einem gesamtpreis von 32000,-.
    jetzt werden 800 verkauft.....ich verkaufe also 800 vom anfangsbestand (weil wir bei FIFO sind).
    habe also noch 1200 zum preis von je 10,- und die 1500 zum preis von je 8,-
    das ist doch soweit richtig, oder?

    -> Ja genau! Dein Verbrauch sind 800 zu 10 € und dein Endbestand sind 1.200 zu 10 € und 1.500 zu 8 €!

    das heisst, jetzt müsste ich 1200+1500=2700 * tageswert am bilanzstichtag? und das wäre der wert, den ich ansetzten müsste?
    steht sowas im hgb?

    -> Jipp so würde ich das auch machen. Eigentlich steht alles im HGB, das ist die Grundlage jeglicher Bewertung, möglich sind natürlich auch internationale Standards wie IFRS/IAS und US-GAAP.

    Grundlegende Paragraphen zur Bewertung von Gütern des UV sind folgende:

    • § 247 II (Umkehrschluss)
    • § 253 III (Bewertung zu Stichtagswerten )
    • § 253 I S.1 (AK/HK Prinzip)
    • § 253 III S.1 (TWA Pflicht bei niedrigeren Marktwert), § 252 III S.2 (Abwertungspflicht auf beizulegendem Wert), § 253 III S.3 (TWA Wahlrecht bei zukünftig niedrigeren Werten)
    • § 253 V i.V.m. § 280 I (Wertaufholungsgebot, Zuschreibungspflicht)
    • § 240 i.V.m. § 256 S.2 (Gruppen- bzw. Sammelbewertung), § 256 (Verbrauchsfolgeverfahren ->FiFo, LiFo, HiFo; LoFo ist nicht anwendbar, da es der kfm. Vorsicht widerspricht!)


    Anhand dieser Paragraphen orientiert sich eigentlich die komplette Bewertung von Gütern des UV, es sind natürlich niemals alle dieser Paragraphen relevant!

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