Hi!
Ich hab folgenden Fall:
Sonnenstudio erwirbt Sonnenbank direkt vom Hersteller.
Bei der Produktion wird von Mitarbeitern des Herstellers ein fehlerhaftes Modul eingebaut. Bei der ersten Inbetriebnahme nach 1 Woche entsteht ein Kurzschluss, das Sonnenstudio brennt ab.
Folgende Fragen:
Die Beweislast dafür, dass die Sonnebank einen Mangel aufweist, liegt bei
A der Käuferin
B der Verkäuferin gem. § 476 BGB
---> hier würde ich auf A tippen
Kann die Käuferin den Schaden bzgl. des Inventars des Sonnenstudios auch gem. §§ 1ff. ProdHafG gegen die Verkäuferin geltend machen?
A ja
B nein
hier bin ich mir nicht sicher, weil in Abs. 1 Satz 2 steht, dass es nur gilt, wenn die Sachen für den Privaten Ver-/ Gebrauch waren....
Würd mich über Hilfe von euch freuen!
LG Maja