Sonnenstudio - Kurzschluss - Brand

  • Hi!

    Ich hab folgenden Fall:
    Sonnenstudio erwirbt Sonnenbank direkt vom Hersteller.
    Bei der Produktion wird von Mitarbeitern des Herstellers ein fehlerhaftes Modul eingebaut. Bei der ersten Inbetriebnahme nach 1 Woche entsteht ein Kurzschluss, das Sonnenstudio brennt ab.

    Folgende Fragen:

    Die Beweislast dafür, dass die Sonnebank einen Mangel aufweist, liegt bei
    A der Käuferin
    B der Verkäuferin gem. § 476 BGB
    ---> hier würde ich auf A tippen

    Kann die Käuferin den Schaden bzgl. des Inventars des Sonnenstudios auch gem. §§ 1ff. ProdHafG gegen die Verkäuferin geltend machen?
    A ja
    B nein

    hier bin ich mir nicht sicher, weil in Abs. 1 Satz 2 steht, dass es nur gilt, wenn die Sachen für den Privaten Ver-/ Gebrauch waren....

    Würd mich über Hilfe von euch freuen!

    LG Maja

  • 1. C Hersteller/Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate muss der Herstellerbeweisen, dass der Mangel nicht bestanden hat

    2. Wenn ein Mangel vorhanden ist und sich daraus Folgeschäden ergeben sicherlich. Probiers mal mit dem BGB

    Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit; aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein (1879-1955)

  • Danke, ich hab die Lösung auch schon gefunden...
    Allerdings kamm man nichts mit dem Produkthaftungsgesetz geltend machen, da gewerbliche Nutzung...

    LG Maja