Hallo,
ich habe die folgende Bilanz gegeben und soll angeben, wie hier offene Selbstfinanzierung betrieben wurde:
Aktiva:
Grundstücke, Gebäude: 110
Maschin. Anlagen: 58
Betr. und Geschäftsaust.: 14
Vorräte: 118
Forderungen: 63
Besitzwechsel: 6
Flüssige Mittel: 2
Wertpapiere: 10
Gesamt: 381
Passiva:
Grundkapital: 120
Gesetzliche Rücklagen: 10
Freie Rücklagen: 48
Rückstellungen: 36
Hypothekenschulden: 82
Verbindlichkeiten: 59
Jahresüberschuß: 26
Gesamt: 381
Mein Lösungsversuch: Für die gesetzlich erzwungene Selbstfinanzierung muß die AG eine gesetzliche Rücklage in Höhe von 10 % des Grundkapitals bilden – was 12 Mio. Euro wären. Dazu sind noch 5 % des Jahresgewinns zu verwenden, was 1,3 Mio. Euro vom Jahresgewinn (26 Mio. Euro) entspricht. Nun stehen aber in der Bilanz als gesetzlichen Rücklagen 10 Mio. Euro. Wenn man nach der gesetzlichen Regelung geht, müßten dort nicht 13,3 Mio. Euro stehen?
Bin für jede Hilfe sehr dankbar.
Grüße,
Dani