BIL06 Aktive Rechnungsabgrenzung

  • Hallo,

    Ich habe Probleme mit einer Aufgabe.

    5, Wie sind die folgenden Geschäftsvorfälle zu bilanzieren?

    a, im Dezember wurden von uns für das erste Quartal des nächstens Jahres 1.800 EUR für Geschäftsräume gezahlt.

    In Dezember bezahlen wir einen Aufwand, der das neue Jahr betrifft, bereits im alten Jahr (Aktive Rechnungsabgrenzung) (§ 250 Abs. 1 Satz 1 HGB; § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG)

    Miete (Gewinn- und Verlustrechnungskonto) an Bank (Bilanzkonto) für 1.800 €.
    Aktive Jahresabgrenzung (Bilanzkonto) an Miete (GuV-Konto) für 1.800 €.

    b, Am Bilanzstichtag wird festgestellt, dass unser Mieter die Dezembermiete in Höhe von 500 EUR noch nicht überwiesen hat.

    Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. (§ 250 Abs. 2 HGB; § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG)

    Sonstige Forderungen (Bilanzkonto) an Mieterträge (GuV-Konto) für 500 €.
    Mieterträge (GuV-Konto) an Passive Jahresabgrenzung (Bilanzkonto) für 500 €

    c, Die Miete für das erste Quartal des neuen Geschäftsjahrs, die am 1. Januar 03 in Höhe von 2.400 EUR fällig ist, wurde von uns im alten Geschäftsjahr nicht gezahlt.

    Es gibt keine Buchung in Dezember 02. Diese Buchung ist erst im Januar fällig. Es gibt keine zeitliche abgrenzung.


    Kann Jemand mir bitte sagen ob diese Buchungen korrekt sind?

    Vielen Dank

    Ludovic

  • Soweit ok, nur bei b) fällt der Buchungssatz 2) ganz weg, mit dem 1. Buchungssatz hast du ja die Erträge in der alten G+V erfaßt und das ist Sinn und Zweck der zeitl. Abgrenzung.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Bei BIL06 heisst es Inventar Vergleichen. Im Einzelnen Wertdifferenzen bei den Vermögensständen, bei den Schulden und bei dem Eigenkapital fest und erklären Sie die jeweiligen Veränderungen!!
    Wie soll man den dies machen???? Kann mir jemand helfen?

  • Steht doch alles da: Mehrungen/Minderungen von Vermögen, Schulden u. EK errechnen. Wichtig wäre das EK, ob es gestiegen ist ==> Unternehmer Gewinn gemacht hat und ob sich die Vermögenssumme erhöht hat ==> der Handlungsspielraum des Unternehmens größer geworden ist.
    Gruß Dörte

    :hae: