Hallo an alle
Für mich ist nicht so richtig klar ob nun Veräußerungsgewinne aus Spekulationsgeschäften gem. § 23 EStG dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Also natürlich finde ich im Internet viele Aussagen dass es so ist. Allerdings weiß ich nicht so richtig wie ich die Regelung im § 3 Nr. 40 j) zu verstehen hab:
"die Hälfte
[...]
j) des Veräußerungspreises im Sinne des § 23 Abs. 3 bei der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 gehören."
Also für mich hört sich das so an als sind damit Bezugsrechte o.ä. gemeint aber nicht der reine Veräußerungsgewinn. Also vielleicht hab ich jetz auch einfach ein totales Brett vorm Kopf?!
Also unterliegen diese Veräußerungsgewinne nun dem Halbeikünfteverfahren und wie oder wo kann ich das aus einer gesetzlichen Regelung erlesen?
Würde das dann bedeuten dass ich den Gewinn aus dem Veräußerungsgeschäft errechne und dann zu Ermittlung der sonstigen Einkünfte aus §22 EStG nur die Hälfte ansetze?
Würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen kann!