Pflichten (BBiG-Ausbildung) rechtlich durchsetzen?

  • Hi,

    kann mir vielleicht jemand bitte beantworten, welche rechtlichen Mittel ein Ausbilder hat,
    um die Pflichten (lt. BBiG § 13 Verhalten während der Berufsausbildung z.B. Berufschulpflicht, Lernpflicht usw.)
    eines Auszubildenden durchzusetzen?

    Danke schon mal,

    Vg, Cora

  • Hallo Cora,

    die rechtlichen Mittel findet der Ausbildende im Berufsbildungsgesetz, dem BGB, dem Ausbildungsvertrag, den entsprechenden arbeitsrechtlichen Vorschriften und Tarifverträgen und dem Jugendschutzgesétz bzw dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

    Ich hoffe dir ist damit geholfen, ansonsten melde dich nochmals.

    Teddy5