Hi,
kann mir vielleicht jemand bitte beantworten, welche rechtlichen Mittel ein Ausbilder hat,
um die Pflichten (lt. BBiG § 13 Verhalten während der Berufsausbildung z.B. Berufschulpflicht, Lernpflicht usw.)
eines Auszubildenden durchzusetzen?
Danke schon mal,
Vg, Cora