Hallo!
ich wurde am Montag auf ner mündlichen RW-Prüfung hart rangenommen und ich war mit dem Dozent eh auf Kriegsfuss - also nahm ich auch ein Diktiergerät mit, um das Geschwätz unter den Leuten zur Bewertung meiner Leistung mitzubekommen. Die haben tatsächlich kurz meine unsägliche Leistung angesprochen, dann aber 5min über meine Persönlichkeit geredet!!!
Wie auch immer, ich will in diesem Bereich bleiben (BWL/Steuerrecht) und mich von den Jungs nicht in ganz BRD davon abhalten lassen, das ich in einer Prüfung versagt habe.
War schon beim RA und Rechtsberatung vom Studentenwerk aus...glaubt ihr, es bringt was, wenn ich Einspruch einlege gegenüber der mündl. Prüfung, damit das Verfahren schwebend bleibt und mich dann exmatrikuliere bzw die Leistungsnachweise nur bis zum Vorsemester beantrage?
Danke für Hilfe!
Tom :O