rechtliches vorgehen bei Zwangsexmatrik.

  • Hallo!

    ich wurde am Montag auf ner mündlichen RW-Prüfung hart rangenommen und ich war mit dem Dozent eh auf Kriegsfuss - also nahm ich auch ein Diktiergerät mit, um das Geschwätz unter den Leuten zur Bewertung meiner Leistung mitzubekommen. Die haben tatsächlich kurz meine unsägliche Leistung angesprochen, dann aber 5min über meine Persönlichkeit geredet!!!

    Wie auch immer, ich will in diesem Bereich bleiben (BWL/Steuerrecht) und mich von den Jungs nicht in ganz BRD davon abhalten lassen, das ich in einer Prüfung versagt habe.

    War schon beim RA und Rechtsberatung vom Studentenwerk aus...glaubt ihr, es bringt was, wenn ich Einspruch einlege gegenüber der mündl. Prüfung, damit das Verfahren schwebend bleibt und mich dann exmatrikuliere bzw die Leistungsnachweise nur bis zum Vorsemester beantrage?

    Danke für Hilfe!

    Tom :O

    Stuttgarter welcome!

    sTylZ ruLz

  • Zitat

    Original von Tomster23


    ... das ich in einer Prüfung versagt habe.


    du wirst doch in dem Fach nicht zum ersten Mal durchgefallen sein, sondern zum 3. oder 4. Mal denke ich. Das in einer mündlichen Prüfung nicht nur auf die Leistung geschaut wird, halte ich für normal. Das Auftreten, Vortragen etc. wird sicherlich mit in die Bewertung eingehen.

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    Gehe Wege und nicht nur Straßen,
    damit Du Spuren hinterlässt
    und nicht bloß Staub.
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  • Hallo Thurman!

    Ja, ich hatte eine Hausarbeit in RW zu spät abgegeben und diese dann auch noch zum 2ten mal falsch korrigiert. Ja, es war dann mit der mündlichen Prüfung die 3.

    Ich werde mich heute noch dort exmatrikulieren, die Leistungsnachweise verlangen und einen Widerspruch gegen den Verwaltungakt leisten, damit es schwebend bleibt. Ändern kann ich wohl eh nichts mehr, also bleibt es wohl bei einem juristischen Hürdenlauf.

    Da kann ich evt. mit der sofortigen Exmat. noch mehr retten, oder was meinst du?

    Gruß

    Tom

    Stuttgarter welcome!

    sTylZ ruLz

  • Naja mit einer freiwilligen Exmatrikulation kannste wenigstens an einer anderen Hochschule weiterstudieren, was ja nach einer Zwangsexmatrikulation nicht mehr im selben Studiengang möglich ist.

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  • @kuhl:

    Jo schon klar, klären das gerade per PM. So einfach wie oben geschrieben läuft's nicht ;)

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  • rein objektiv betrachtet:
    War deine "unsägliche" Leistung wirklich schlecht (d.h. du hast nicht wirklich gelernt) oder liegts einfach nur an dem prof?
    Wie kommt man bitte auf die Idee ein Diktiergerät mitzunehmen?? *gg*

    mir persönlcih wäre der ganze Aufwand mit Exmatrikulation etc echt zu blöd - an jeder uni trifft man wohl auf Profs mit denen man nicht sooo wirklich klarkommt, aber damit muss man leben & das Beste draus machen.

  • Hallo Sherlock!

    Was hat den nun seine Richtigkeit? Mein Vorgehen, das Vorgehen der FH oder das, was ich vorhabe bzw heute mit dem Einspruch schon getan habe.

    Mir gehts primär und die Haltung des Prüfungsanspruch.

    Ja, ich bin auf einer FH, die ist aber privat und muss sich nicht an die staatl. Ding binden und will auch wieder an eine FH ran. BWL wäre ja ein anderes Fach als meines aber Artverwandt.

    Gruß

    Tom

    Stuttgarter welcome!

    sTylZ ruLz

  • @ Sherlock

    Also nur mal so, wenn ich explizit zu meinen Gunsten auslege, studiere ich ja Bachelor of Arts im Steuerrecht, Revision, Prüfungswesen.

    Falls ich wirklich zwangsexmat. werde und mich bei ner anderen FH einschreiben möchte und die das dann auch wissen, dass ich eben da mal nicht bestanden hab, werden die mir in z.B. BWL überhaupt was anrechnen, weils ja heisst nicht bestanden bzw. Anspruch futsch?

    Das mit der Prüfungsordnung habe ich mir schon ein bissel zu Gemüte geführt, lass das heute noch von nem RA checken

    Tom

    Stuttgarter welcome!

    sTylZ ruLz

  • Falls ich wirklich zwangsexmat. werde und mich bei ner anderen FH einschreiben möchte und die das dann auch wissen, dass ich eben da mal nicht bestanden hab, werden die mir in z.B. BWL überhaupt was anrechnen, weils ja heisst nicht bestanden bzw. Anspruch futsch?

    -> Also wenn sie dich BWL studieren lassen, dann werden sie dir sicher auch einige Sachen anrechnen. Du könntest nur Anrechnungsprobleme beim Wechsel in einen Dilplomstudiengang bekommen. Aber es ist eigentlich gang ung gebe dass dir einige Fächer angerechnet werden, wie viele es sind, das hängt dann natürlich wieder von der Kulanz der jeweiligen Professoren ab. Meistens ist es so, dass man wenn sie die Leistungen z.B. in VWL nicht für gut genug empfinden, man diese Prüfung dann einfach als Wahlfach angerechnet bekommt und somit eines weniger belegen muss. Aber der Ermessensspielraum ist da schon sehr groß und du selbst kannst da eigentlich gar nix machen.

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  • Tach und danke!

    mal so gefragt, wird unter den Hochschulen unntereinander kommuniziert? Nicht, wenn ich mich anderwo bewerbe, das die dort an der alten FH anrufen und Zeugnisse oder Exmatrikulationsbescheinigungen etc noch nachfragen.

    Das müsste bei der Fülle von Arbeit bei denen nicht drin sein oder? Ich denke, das die drauf vertrauen die FH hats richtig gemacht und ist abgehackt

    Nicht das ich wo bescheissen will, aber ich hab kein Bock das die am Telefon auch noch ne persönliche Note reinbringen von der alten FH.

    Gruß aus stgt ;D

    Stuttgarter welcome!

    sTylZ ruLz