Hallo zusammen,
Die Firma Otto Profil in Frankfurt a. M. beschäftigt ab 01.06.2005 Herrn Michael Schlauf als Direktionsassistent. Es handelt sich nach Abschluss des Studiums um das erste Beschäftigungsverhältnis von Herrn Schlauf. Das Bruttoarbeitsentgelt beträgt für die Dauer der Probezeit von 6 Monate 3800€ monatlich. Nach Ablauf der Probezeit erhöht sich das monatliche Bruttoarbeitsentgelt um 750 €. Zuzüglich wird laut Arbeitsvertrag ein Weihnachts und ab 2004 ein Urlaubsgeld gezahlt. Das Weihnachtsgeld wird in Höhe eines Monatslohns gezahlt, dass Urlaubsgeld beträgt die Hälfte eines Monatslohns.
Die Zahlungen erfolgen in den Monaten Juli bzw. November.
a) Stellen Sie dar, ob der Versicherungs- bzw. Beitragspflicht in der gesetlichen Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung und Arbeitsfürderung besteht.
b) Besteht für Herrn Schlauf Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 01.01.2006.
c) Bei welchen Versicherungsträgern besteht für Herrn Schlauf Versicherungspflicht?
d) Geben Sie an, welche Meldungen der Arbeitgeber innerhalb welcher Frist zu erstatten hat !
f) Berechnen Sie die für Juni 2005 einzubehaltenden Arbeitnehmerbeiträge des Herrn Schlauf zur Sozialversicherung.
Ich habe schon einige Ansatzpunkte, aber bin mir nicht ganz sicher.... vieleicht könnte mir jemand ein wenig helfen.
Gruß
Denny