Sozialversicherungsrecht

  • Hallo zusammen,

    Die Firma Otto Profil in Frankfurt a. M. beschäftigt ab 01.06.2005 Herrn Michael Schlauf als Direktionsassistent. Es handelt sich nach Abschluss des Studiums um das erste Beschäftigungsverhältnis von Herrn Schlauf. Das Bruttoarbeitsentgelt beträgt für die Dauer der Probezeit von 6 Monate 3800€ monatlich. Nach Ablauf der Probezeit erhöht sich das monatliche Bruttoarbeitsentgelt um 750 €. Zuzüglich wird laut Arbeitsvertrag ein Weihnachts und ab 2004 ein Urlaubsgeld gezahlt. Das Weihnachtsgeld wird in Höhe eines Monatslohns gezahlt, dass Urlaubsgeld beträgt die Hälfte eines Monatslohns.
    Die Zahlungen erfolgen in den Monaten Juli bzw. November.

    a) Stellen Sie dar, ob der Versicherungs- bzw. Beitragspflicht in der gesetlichen Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung und Arbeitsfürderung besteht.

    b) Besteht für Herrn Schlauf Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 01.01.2006.

    c) Bei welchen Versicherungsträgern besteht für Herrn Schlauf Versicherungspflicht?

    d) Geben Sie an, welche Meldungen der Arbeitgeber innerhalb welcher Frist zu erstatten hat !

    f) Berechnen Sie die für Juni 2005 einzubehaltenden Arbeitnehmerbeiträge des Herrn Schlauf zur Sozialversicherung.

    Ich habe schon einige Ansatzpunkte, aber bin mir nicht ganz sicher.... vieleicht könnte mir jemand ein wenig helfen.

    Gruß

    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • Hallo,

    leider nein, ich habe diese Aufgabe erstmal zurückgestellt:-(
    Kannst du mir vieleicht ein wenig weiterhelfen?
    Ich wäre dir wirklich sehr dankbar.
    Gruß
    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • Das sind meine Lösungen.. Hab die Unterlagen im Keller und war zu faul die Musterantwort rauszusuchen. Vielleicht deckt sich was mit deinen Lösungsansätzen??


    a) Nach §5 SGBV tritt für Herrn Schlauf ab dem 01.06.2005 die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung ein.
    Hier liegt ein Beschäftigungsverhältnis vor, und als Arbeitnehmer arbeitet er gegen Entgelt.

    b) Im Kalenderjahr 2005 wird die Versicherungspflicht überschritten, und in 2006 liegt wahrscheinlich ebenfalls eine Überschreitung vor. Ab dem 01.01.2006 besteht daher Versicherungsfreiheit.
    Die Versicherungsfreiheit besagt ja nur, dass er sich freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichern kann, oder in die private Kranken- und Pflegeversicherung wechseln kann.

    c) Weiterhin besteht für Herrn Schlauf noch die Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

    d) Die Firma Otto Profil GmbH muss innerhalb von zwei Wochen nach Beschäftigungsbeginn eine Anmeldung zur Sozialversicherung für Herrn Schlauf erstellen. Für fortlaufende versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse muss sie bis zum 15. April 2006 eine Jahresmeldung für Herrn Schlauf erstellen.
    Die Meldungen zur Sozialversicherungen dürfen ab 2006 nur noch an die Sozialversicherungsträger per Datenübertragung übermittelt werden

  • Hallo,

    vielen Dank für deine Hilfe... Du hast mir sehr weitergeholfen.
    Wünsch dir noch ein schönes Wochenende.

    P.S. Sag mal wie hast du deine Fallstudie Betriebsorganisation gemeistert? Ich hänge da irgendwie ganz schön :(

    Gruß
    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • Hallo,

    es geht hier um die Fallstudie Betriebsorganisation PR-FSTU15N
    Ich muss hier einen Arbeitsablaufplan erstellen, ich hab damit schon angefangen (siehe Anhang) aber ich weiß nicht ob das so richtig ist... Desweiteren soll ich Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen. Weiß aber nicht genau wo ich anfangen soll.

    Vieleicht kannst du mir ne kleine Hilfestellung geben.

    Gruß
    Denny