Hallo alle zusammen,
Sitze gerade vor der letzten Aufgabe und komme nicht weiter.
Ein Unternehmer führt seinem Unternehmen am 01.01. aus seinem Privatvermögen Wertpapiere zu, die er vor 3 1/1 Jahren zu 5.000€ angeschafft hat. Der Kurswert der Wertpapiere im Zeitpunkt der Einlage betrug 6.000 €
Begründen Sie, wie die Einlage zu bewerten ist, unter Angabe der gesetzlichen Bestimmungen!
Ist hier das gezeichnete Kapital mit dem Nennbetrag anzusetzen?
Vielen Dank
Huschi