Bewertung nach Handels-und Steuerrecht

  • Hallo alle zusammen,
    Sitze gerade vor der letzten Aufgabe und komme nicht weiter.

    Ein Unternehmer führt seinem Unternehmen am 01.01. aus seinem Privatvermögen Wertpapiere zu, die er vor 3 1/1 Jahren zu 5.000€ angeschafft hat. Der Kurswert der Wertpapiere im Zeitpunkt der Einlage betrug 6.000 €

    Begründen Sie, wie die Einlage zu bewerten ist, unter Angabe der gesetzlichen Bestimmungen!

    Ist hier das gezeichnete Kapital mit dem Nennbetrag anzusetzen?

    Vielen Dank
    Huschi

  • Vielleicht hilft dir das weiter:
    Nach § 6 Abs.1 Nr.5 S.1 EStG sind die Einlagen von Wirtschaftsgütern mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Einlage in das Betriebsvermögen zu bewerten. Da die Wertpapiere sich bereits länger als drei Jahre im Besitz des Unternehmers befunden haben, sind sie in diesem Fall mit dem Teilwert am Einlagetag in Höhe von 6.000 € zu bewerten.