Hallo zusammen,
Verkäufer V hat an Verkäufer E hochwertige Drucker verkauft und den Spediteur S mit der Versendung beauftragt. S übergibt das Gut an den bisher sorgfältig arbeitenden Frachtführer F. F lässt den Transport von seinem Mitarbeiter, dem Kraftfahrer L durchführen. Während des Transports werden die Drucker gestohlen, weil L das Fahrzeug auf einem unbewachten Parkplatz abstellte und für mehrere Stunden unbeobachtet stehen ließ.
a) Wer ist berechtigt, Schadenersatzansprüche wegen des Verlustes des Transportgutes zu erheben?
b) Welche Haftungsgrundsätze gelten für die Haftung des Spediteurs? Muss S für den Verlust der Drucker aufkommen?
c) Kann sich der Spediteur gegen etwaige Schadensfälle aus dem Speditionsvertrag absichern?
--> c) Für Schäden die durch Verlust oder Beschädigung des in seiner Obhut befindlichen Gutes entstehen, kommt es auf ein Verschulden des Spediteurs nicht an. In diesen Fällen unterliegt der Spediteur der verschuldensunabhängigen Haftung gemäß §§ 461 Abs. 1 42p6 HGB --> Stimmt das ?
Ich hoffe bei diesen Fragen kann mir jemand ein wenig weiterhelfen!!
Ich steh nämlich absolut auf dem Schlauch....
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Denny