Moin, Moin!
Sitze gerade an meinen Einsendeaufgaben. Habe heute meine 61 Stunden Woche beendet und bin deswegen nicht mehr ganz so fit.
Also meine Aufgabe:
Ein Überarbeiteter Finanzbeamter übersieht die nicht zulässigen Sonderabschreibungen eines Steuerpflichtigen. Ist diese nach §129 AO zu berichtigen?
In meiner Beschreibung vom paragraphen steht aber, das nur Rechtschreib-, Rechenfehler oder ähnliche berichtig werden können. Ähnlich ist aber auch ein weiter Begriff!
Steh echt etwas auf dem Schlauch!
Lieben Dank im voraus
Susann