STW01N Berichtigung Steuerbescheid AO

  • Hallo annika1983,
    hier meine Lösung
    Rentner erhält seit 01.02.2006 eine Bruttorente von 1.000€.

    Rente 2006 = 11 Monate*1.000€ = 11.000€
    Besteuerungsnateil
    52% von 11.000€ = 11.000€*52%/100% = 5.720€
    somit
    steuerpflichtiger Teil
    der Rente 5.720€
    Werbepauschale 102€
    = sonstige Einkünfte nach § 22 EstG 5.618€
    Das ist meine Lösung, war richtig.
    Gruß Saba

  • Hallo,

    ich bin zwar schon recht weit im Kurs habe aber erst jetzt das Board hier entdeckt, leider. ;)

    Nun hänge ich jedoch richtig, Steuerrecht ist eindeutig nicht meines.
    Zwar habe ich meine Aufgaben fertig nur glaube ich nicht das das so alles hinhaut. Könnte mir jemand vielleicht zum Vergleich seine Aufgaben zuschicken?

    mfg,
    neodp

  • Hallo Zusammen,
    kann mir jemand bei der Aufgabe 7 und 10 helfen. Ich verstehe es nicht.

    Aufgabe7 :
    Der ledige Angestellte A war im Kalenderjahr 2006 rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer und bezog einen Arbeitslohn von 20.000,-€. Wie hoch ist die Vorsorgepauschale des Angestellten A nach 10 EStG für das Kalenderjahr 2006?


    Aufgabe 10:

    Der verheiratet Angestellte A hat im Kalenerjahr 2006 einen Arbeitsnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung i.H.v. 12.00,-€ entrichtet. Dazu hat er einen steuerfreien Arbeitgeberanteil in derselben Höhe bekommen. Seine Ehefrau ist nicht berufstätig. Ermitteln Sie die abzugsfähigen Sonderausgaben nach der Höchstbetragsrechnung i.S. 4 10 Abs. 3 EStG.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn ich verstehe das hier überhaupt nicht.
    vielen dank