STW01N Berichtigung Steuerbescheid AO

  • Moin, Moin!

    Sitze gerade an meinen Einsendeaufgaben. Habe heute meine 61 Stunden Woche beendet und bin deswegen nicht mehr ganz so fit. 8o

    Also meine Aufgabe:

    Ein Überarbeiteter Finanzbeamter übersieht die nicht zulässigen Sonderabschreibungen eines Steuerpflichtigen. Ist diese nach §129 AO zu berichtigen?

    In meiner Beschreibung vom paragraphen steht aber, das nur Rechtschreib-, Rechenfehler oder ähnliche berichtig werden können. Ähnlich ist aber auch ein weiter Begriff!

    Steh echt etwas auf dem Schlauch!

    Lieben Dank im voraus

    Susann

  • Hey Gast!
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  • Hallo Susann,

    habe die Aufgabe schon gelöst. Es sind folgende Antworten:

    1a) eine Berichtigung kann nicht erfolgen, weil kein Schreibfehler, Rechenfehler oder eine ähnliche Unrichtigkeit vorliegt. § 129 AO

    1b) Steuerbescheid kann nicht geändert werden, weil die Änderung nicht vom Steuerpflichtigen beantragt oder einer nicht zuständigen Behörde erlassen worden ist oder durch unlautere Mittel wie arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt wurde. § 172 AO

    1c) Steuerbescheid kann nicht geändert werden, weil alle Unterlagen vorlagen. § 173 AO

    Ich hoffe ich konnte etwas helfen. Weiterhin viel Spaß.

    Gruß
    Melanie

  • Hallo Melanie!

    Ich danke dir vielmals!

    Ohne dich würde ich jetzt noch rätseln. Drücke mich etwas vor der Steuersache. Ist nicht mein Ding.

    LG

    Susann

  • Hallo Melanie!
    Bin neu hier - fast etwas zu spät, da ich auch nur noch wenige Hefte habe -, aber ich habe mit diesem Heft auch meine Probleme. Aufgaben 1-5 waren überhaupt kein Thema, aber 6-12... naja, ich will's mal so ausdrücken: entweder ich bin zu blöd oder ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Sind zwar gemacht, aber so wirklich sicher bin ich mir nicht. Hättest Du etwas dagegen, wenn ich diese mit Deinen vergleichen darf? Will mir jetzt in den letzten Zügen meinen Schnitt nicht versauen. Vielleicht kann ich Dir auch helfen, solltest Du nicht schon fertig sein.
    Grüße, Jack

  • Hallo Jack
    Mir geht es bei STW01N auch so. Habe alle Aufgaben gelöst. blos bei Aufagbe 6-12 bin ich mir beimeinen Lösungen auch nicht sicher. Wenn dudie Lösung malhast kannst dumir mal bescheid geben, betreff vergleichen.
    Gruß SABA

  • STW01
    Ich brauchte mal Hilfe bei nachfolgenden Aufgaben.
    Vielen Dank im Voraus SABA.
    Ich habe die folgenden Aufgaben gelöst, bin mir aber nicht ganz sicher ob sie richtig sind.
    Der ledige Angestellte A war im Kalendejahr 2006 rentenversicherungspflichtiger
    Arbeitnehmer und bezog einen Arbeitslohn von 20.000€. Wie hoch ist die Versorgungspauschale des Angestellten A nach §10 EstG für das Kalenderjahr 2006?
    1.Teilbetrag 11% von 20.000€ = 2.200€ aber höchstens 1500€
    2.Teilbetrag: 19,5% von 20.000€ = 3.900€
    hiervon 50% = 1.950€
    für 2006 mit 24% anzusetzen 468€
    Versorgungspauschale 1986€

    Der verheiratete Beamte B aus Wiesbaden hat im Jahr 2006 einen Bruttolohn von 50.000€ erzielt. Seine Frau war nicht berufstätig. Die Eheleute beantragen Zusammenveranlagung.Erzahlte 16.000€ in eine private Leibrentenversicherung ein (hier habdelt es sich umstreitig um eine Altersversorgung i.S. §10 Abs. 1 EStG) Stellen sie die Hchstbeitragsberechnung i.S. § 10 ABs. 3 EStG dar. wie hoch sind die abzugsfähigen Sonderausgaben.
    Arbeitnehmeranteil 12.000€
    steuerfreier Arbeitgeberanteil 12000€
    24.000€
    Höchstbetrag 40.000€
    zu berücksichtigen sind also 24.000€
    hiervon sind 62 % an Altersaufwendung anzusetzen 14.800€
    abzüglich steuerfreier Arbeitgeberanteil 12.000€
    abzugsfähige Sonderausgaben 2880€

  • Hallo Britta,

    vielleicht kannst du mir helfen, denn ich tu mich bei der Aufgabe 9 (STW 1N)
    echt hart.

    Jahr 2006
    Muss bei dem verheirateten Beamten B der ein Einkommen von 50.000€ und seine Frau nicht berufstätig ist, die private Leibrentenversicherung von 16.000€ abgezogen werden wenn ich die Vorsorgepauschale wissen möchte?
    Denn ich finde, dass es eigentlich egal ist, weil er sowieso nicht mehr als 3.000€ bekommt.

    Und wie hoch sind die Abzugsfähigen Sonderausgaben?
    hab das ganze Lernheft durchwälzt aber nichts hilfreiches gefunden.

    Vielen Vielen Dank

    Petra

  • Hallo Petra,

    das ist mir jetzt echt peinlich, aber die müssen zwischenzeitlich die Steuerhefte geändert haben, mein Heft hat nämlich nur 5 Aufgaben, keine 9 und keine entspricht deiner Fragestellung. Ist ja auch scon wieder eine ganze Weile her, dass ich es bearbeitet habe tut mir leid

    Ich hatte eine Aufgabe mit beschränkt und unbeschränkt aubzugsfähigen Sonderaufgaben:
    beschränkt abzugfähig:
    Sozialvers.
    Lebensvers.
    Privathaftpflicht
    PKW-Haftpflicht
    Krankenhaustagegeld
    (alle nach §10 ABs. 1 EStG)

    übrige Sonderausgaben:
    Spenden (§10b EStG)

    ich hoffe das konnte dir wenigstens ein bischen helfen, Steuern bin ich nämlich ganz und gar nicht fit!!

    Liebe Grüße
    Britta

  • Hänge bei Aufg. 8 und 9

    Aufgabe 8:
    Der ledige Beamte B erzielte im Jahr 2006 einen Arbeitslohn von 30.000,00 €. Wie hoch ist die Vorsorgepauschale des Beamten B im Jahr 2006?

    Aufgabe 9:
    Der verheiratete Beamte B aus Wiesbaden hat im Jahr 2006 einen Bruttoarbeitslohn von 50.000,00 € erzielt. Seine Ehefrau war nicht berufstätig. Die Eheleute beantragen die Zusammenveranlagung. Er zahlte 16.000,00 € in eine private Lebensversicherung ein (hier handelt es sich unstreitig um eine Altersversorgung i. S. § 10 Abs 1 Nr. 2 b EStG). Stellen Sie die Höchstbetragsberechnung i. S. § 10 Abs. 3 EStG dar. Wie hoch sind die abzugsfähigen Sonderausgaben?

  • Hallo,
    hier sind meine Ergebnisse

    Zu 8.
    gekürzte Vorsorgepauschale für Beamte

    11% von 30.000.-€ = 3.300.-€ höchstens 1.500.-€

    Die gekürzte Vorsorgepauschale beträgt 1.500.-€


    Zu 9.
    Altersvorsorgeaufwendungen dürfen nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag abgezogen werden, d.h. 20.000.-€ und bei zusammenveranlagung 40.000.-€. Von den tatsächlichen Altersvorsorgeaufwendungen sind im Jahr 2006 60% anzusetze. Bei Beamten ist dieser Höchstbetrag um einen fiktiven Gesamtversicherungsbetrag (im Jahr 2006 19,5% der Arbeitslohnes) gekürzt.

    Höchstbetrag:

    Altersvorsorge 16,000.-€
    Höchstbetrag 40,000.-
    Höchstbetragkürzung v.19,8% von 50,000.-€ 9,750.-
    gekürzter Höchstbetrag 30,250.-


    16,000.-€ Altersvorsorge
    60% V. 16.000,-€ 9.600,-€

    Der Sonderausgabenabzug beträgt also 9.600,- €

    Ich hoffe ich konnte dir helfen
    Grüße Katha

  • Hallo,

    werd mich da gleich in Ruhe dransetzen, ob ich das ganze verstehe. Ich find das Heft irgendwie grausam. Ging dir das nicht so? Hab ja jetzt noch ein paar Fragen offen. Trotz deiner lieben Hilfe.

    Gruß
    Maren

  • Hallo Katha,

    also ich hab das gleiche wie du, (nach SEHR langen nachgrübeln :o)
    jedoch hab ich nicht mit 60% gerechnet sondern mit 62%, da sich dies jährlich um 2% steigert (laut § 10 Abs. 3 EStG)
    Also hab ich am schluss 9.920 Sonderausgaben rausbekommen.

    Kannst du mir evtl. bei der Aufgabe 5 und 6 helfen. Da bin ich echt total hilflos. *schnief*

    oder vielleicht flyingcat (Maren) ???

    DANKE

    Liebe Grüße

    Petra

  • Hallo Petra,
    ich hatte auch mit 62% gerechnet, was man mir zu 60% Korregiert hat.
    Bei Nr. 5 steuerpfl. Einnahmen sind aus dem Arbeitsverhältnis und Zinsen aus Spareinlagen. Bei Nr. 6 sind sonst. Vorsorgeaufw. Arbeitslosenvers., Pflegevers. und freiwillige Krankenvers.
    Lieben Gruss Katha

  • Hallo,

    ich sitze auch gerade an den Einsendeaufgaben STW01N und muss feststellen Steuern sind nicht mein Ding.
    Kann mir jemand bei der Frage 12.
    Ein Rentner R aus Wiesbaden erhält seit 01.02.2006 von der gesetzlichen Krankenversicherung eine Brutto-Rente von 1.000€ monatlich. Ermitteln Sie die sonstigen Einkünfte i.S. §22 EStG für das Jahr 2006. Es wäre sehr nett wenn mir jemand helften könnte, denn stehe vollkommen auf'n Schlauch!

    :nein: