Hallo an alle,
Steuerwesen ist nicht meine Welt. Da brauche ich bitte Hilfe. Ich habe die komplette Aufgabe notiert und im Folgenden meine Anmerkungen / bzw. Fragen, die ich auf den "ersten Blick" habe. Bei der weiteren Bearbeitung tauchen sicher noch mehr Fragen auf, aber so habe ich dann wenigstens schon mal den korrekten Ansatz:
Berechnen Sie das zu versteuernde Einkommen der Eheleute Hans und Helga Muster für das Jahr 01. Gehen Sie dabei nach dem in R3 EStG abgedruckten Schema vor und begrpnden Sie Ihre Entscheidungen anhand einschlägigen Vorschriften!
Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse Hans und Helga Muster im Jahr 01
Hans Muster, geb. am 01.01.1955, und Helga Muster, geb. am 01.01.1956, wohnen seit 1980 in Darmsatdt und betrieben dort eine Metzgerei.
Metzgerei Hans Muster:
Hans Muster ist gelernter Metzgermeister und betriebt eine Metzgerei in eigenen Räumen. Zum 31.12.00 und 31.12.01 wurden folgende Bilanzen erstellt:
Bilanz per 31.12.00
Aktiva:
Grund und Boden 50.000,00€
Gebäude 80.000,00€
Pkw 10.000,00€
Warenbestand 10.000,00€
Forderungen 10.000,00€
Beteiligung Natursarm GmbH 10.000,00€
Bank 10.000,00€
Kasse 20.000,00€
200.000,00€
Passiva:
Darlehen 40.000,00€
Lieferantenschuld 15.000,00€
Umsatzsteuer 5.000,00€
Kapital 140.000,00€
200.000,00€
Bilanz per 31.12.01
Aktiva
Grund und Boden 50.000,00€
Gebäude 75.000,00€
Pkw 5.000,00€
Warenbestand 10.000,00€
Forderungen 10.000,00€
Beteiligung Natursarm GmbH 10.000,00€
Bank 35.000,00€
Kasse 25.000,00€
220.000,00€
Passiva:
Darlehen 20.000,00€
Lieferantenschuld 10.000,00€
Umsatzsteuer 5.000,00€
Kapital 185.000,00€
220.000,00€
Zu der Bilanz zum 31.12.01 gibt es folgende Erläuterungen:
- Hans Muster hat zu privaten Zwecken 60.000,00€ entnommen.
- Hans Muster hat Einlagen von 10.000,00€ geleistet.
- Aus der Beteiligung an der Naturdarm GmBH erhielt Hans Muster eine Bardividende von 10.000,00€, die er als Ertrag erfasst wurde. Eine ordnungsgemäße Steuerbescheinigung liegt vor. NachAbzug der Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlages wurde die Nettodividende auf das betriebliche Bankkonto überwiesen.
Arbeitsverhältnis Helga Muster:
Helga Muster ist im Betrieb ihres Mannes angestellt. Sie macht die Lohn- und Gehaltsabrechnung für die Beschäftigten sowie die Buchführung. Dafür erhält sie ein monatliches Bruttogehalt von 2.000,00€. Das Arbeitsverhältnis ist formell nicht zu beanstanden. Die Steuern und Sozialabgaben sind ordnungsgemäß abgeführt worden.
Mietwohnung Hans und Helga Muster:
Hans und Helga Muster kauften in 01 gemeinsam ein 1 000qm großes Mietwohngrundstück (Baujahr 1985) mit 6 gleich großen Wohnraum für 2.000.000,00€ zuzüglich 3,5% Grunderwerbssteuer. Der Wert des Grund und Bodens beträgt 500,00€ / qm. Der Kaufvertrag datiert vom 01.08.01. Übergang Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten war der 01.09.01. Nach dem Kaufvertrag sind Hans und Helga Muster je zur Hälfte Eigentümer des Grundstücks.
Die Wohnung haben Sie vermietet. Die monatliche Mite je vermieteter Wohnung beträgt 2.000,00€ zuzüglich 250,00€ Nebenkosten für Wasser, Strom und Heizung. Die Miete und die Nebenkosten sind jeweils zum Monatsende fällig. Fünf der Mieter zahlen immer pünktlich. Ein Mieter ist etwas schlampig. Bis November 01 zahlt er pünktlich. Die Dezembermiete zahlt er erst nach einer mündlichen Aufforderung im Januar 02, sie wird dem Konto von Hans und Helga am 09.01.02 gutgeschreiben.
Zur Finanzierung des Kaufpreises haben sie einen gemeinsamen Kredit über 1.500.000,00€ aufgenommen, der ihnen unter Abzug eines Disagios von 10.000,00€ am 01.09.01 ausgezahlt wurde. Sie bezahlten damit am 02.09.01 den Kaufpreis. Die monatliche Zinsbelastung beträgt seit dem 01.09.01 5.000,00€.
Im Jahr 01sind noch 12.000,00€ weitere Aufwendungen, insbesondere Kosten für Strom, Heizung und Wasser für das Grundstück angefallen.
Geldanlage Helga Muster:
Helga Muster hat ihr Geldvermögen bei XYZ-Bank angelagt. Im Jahr 01 erzielt sie folgende Erträge:
Aktiendepot: Gutschrift von 12.000,00€ Dividende aus der Beteiligung an verschiedenen Aktiengesellschaften
Sparbuch: Gutschrift von 6.000,00€ Zinsen
Einen Freistellungsantrag hat sie nicht erteilt. Steuerbescheinugungen liegen - soweit erforderlich - vor. Hans hat keinerlei Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Sonderausgaben Hans und Helga Muster:
Um für das Alter vorzusorgen, hat Hans muster zu Beginn seiner Selbstständigkeit eine Lebensversicherun abgeschlossen, für die er im Jahr 01 6.000,00€ an Beiträgen geleistet hat. Zusammen mitd em Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung seiner Frau Helga von insgesamt 3.000,00€ haben die Eheleute Hans und Helga Muster insgesamt 9.000,00€ an Vorsorgeaufwendungen geleistet.
Darüber hinaus wurden Helga im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses 600,00€ Lohnkirchensteuer einbehalten und Hans musste im Jahr 01 1.000,00€ Kirchensteuervorauszahlungen an das Finanzamt zahlen.
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Ist es korrekt??
- Die Eheleute werden, da keine anderslautenden Angaben gemacht wurden, zusammen veranlagt.
- Hans muss die zu privaten Zwecken entnommenen 60.000,- € als Einkommen versteuern
- Die 10.000,- € Einlagen bleiben bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens unberücksichtigt
- Die Bardividene 10.000,- € aus der Beteiligung der Naturdarm GmbH bleibt ebenfalls unberücksichtigt - sie wurde in der Bilanz der Metzgerei entsprechend aufgenommen.
Das Bruttogehalt von Helga M. wird als reguläres Einkommen in Höhe von 2.000,- € unter Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben - diese müssen noch berechnet werden - berücksichtigt
- Hans und Helga haben das Mitwohngrundstück zwar privat gekauft, da es aber komplett vermietet ist, können auch die Schuldzinsen im Gegenzug zu den Mieteinkünften in Anrechnung gebracht werden
- Die 2.000,- € Dezember-Miete, die erst im Januar bezahlt werden, bleiben unbe-rücksichtigt für die Feststelung 01, da im privaten Bereich keine Rückstellungen gebildet werden. Dieses Einkommen wird im Jahr 02 eingerechnet.
- Disargio in Höhe von 10.000,- € darf nicht berücksichtigt werden
- Nebenkosten: Einnahmen und Ausgaben für die Nebenkosten bleiben ohne Berücksichtigung. Dieses sind durchlaufende Posten, die zum Jahresende mit den Mietern abgerechnet werden.
- Aktiendepot und Sparzinsen werden unter Berücksichtigung des für Eheleute geltenden Freibetrages berücksichtigt. Der zu viel gezahlte Steueranteil für den Freibeitrag wirkt sich steuermindernd aus.
- die Altersvorsorge in Höhe von 9.000,- Euro ist voll anzurechnen
:] :] :] habe ich noch was vergessen? dann melde ich mich bestimmt wieder!
:baby: =)
VIELE FRAGEN UND BEHAUPTUNGEN, ich hoffe, sie sind korrekt. Bitte, helft mir!
1000-Dank schon an dieser Stelle
Grüsse
Petra1601