Preisuntergrenze und Vollkostenkalkulation

  • Hallo,

    folgende zwei Aufgaben bereiten mir arge Kopfschmerzen:
    1.
    Ein Unternehmen hat die Möglichkeit, 50 Einheiten eines Produktes, das es ohnehin schon ständig produziert, an einen neuen Kunden zu verkaufen. Normaler Verkaufspreis = 95,- ohne MwSt. Den Preis will der Kunde nicht zahlen. Folgende Daten sind vorhanden:
    Fertigungslohn/ Stück 28,-
    Fertigungsmaterial/ Stück 7,-
    var. Fertigungsgemeinkosten (je 10 Stück) 168,-
    var. Materialkosten (je 10 Stück) 12,-
    Die 50 Einheiten können, ohne die Produktion anderer Produkte einzuschränken, produziert werden.
    a) Kurzfristige Preisuntergrenze
    b) Zu welchem Verkaufspreis an würde es sich theoretisch rechnen, den Zusatzauftrag anzunehmen (nur volle €)
    c) Welcher zusätzliche Gewinn ergäbe sich bei einem Preis von 65,- und dem Absatz der 50 Einheiten
    d) Für die prosuktion der 50 Einheiten muß eine Lagerhalle für 2 Monate angemietet werden (Monatsmiete 400,-). Welche Auswirkungen hat diese Änderung auf die kurzfristige Preisuntergrenze?

    Meine Lösungen:
    a)
    variable Fertigungsgemeinkosten pro Stück (168/10) 16,80€
    + variable Materialgemeinkosten pro Stück (12/10) 1,20€
    + Fertigungslohn pro Stück 28,00€
    + Fertigungsmaterial pro Stück 7,00€
    = variable Kosten / kurzfristige Preisuntergrenze 53,00€

    b)
    Ab einem Verkaufspreis von 54,00€ netto wird ein Gewinn von 1,00€ pro Stück erzielt.

    c)
    Deckungsbeitrag:
    Preis pro Stück 65,00€
    - variable Stückkosten 53,00€
    = Deckungsbeitrag pro Stück 12,00€

    50 * 12 = 600,00€

    d)
    Bei der kurzfristigen Preisuntergrenze werden nur die variablen Kosten berücksichtigt. In diesem Fall gehe ich aber von der liquiditätsorientierten Preisuntergrenze aus, bei der die ausgabewirksamen fixen Kosten zu den variablen Kosten addiert werden. Denn diese Lagerhalle wird schließlich nur für den Zusatzauftrag angemietet. Die Preisuntergrenze erhöht sich um 400 / 50 8,00€ auf 61,00€. Der Deckungsbeitrag sinkt auf 4,00€ pro Stück und somit wird ein zusätzlicher Gewinn von nur noch 200,00 bei 50 Einheiten zu 65,00€ erzielt.

    2.
    Folgende Angaben sind gegeben.
    Erzeugnis I, II, III, IV, V
    Stückzahl: 800, 400, 1000, 600, 1600
    Einzelkosten FM + FL pro Stück: 15,-, 40,-, 30,-, 20,-, 80,-
    Gemeinkostenzuschlag auf FM + FL: 200%, 300%, 100%, 150%, 250%
    Prop. GK pro Stück: 5,-, 85,-, 40,-, 10,-, 100,-
    Fixe GK pro Monat : insgesamt 196000,-
    Verkaufspreis pro Stück: 70,-, 150,-, 90,-, 55,-, 275,-
    a) Vollkosten
    b) Stückgewinn bei Vollkostenkalkulation
    c) Teilkosten pro Stück für jedes Erzeugnis
    d) Deckungsbeitrag pro Erzeugnis
    e)Gesamgewinn bei Vollkostenkalkulation
    f) Gesamtgeinn bei Teilkostenkalkulation

    Meine Ansätze:
    a)
    für Produkt I: 15,- + 200% = 45,-
    und entsprechend für die anderen Erzeungnisse
    b)
    Verkaufspreis - Vollkosten = 70 - 45 = 25,-
    c)
    Einzelkosten Proportionale Gemeinkosten = 15 + 5 = 20,-
    d)
    Verkaufspreis - Teilkosten = 70 - 20 = 50,-

    Bei e) und f) stehe ich nun absolut auf dem Schlauch. Vielleicht kann mir jemand helfen? Ansätze zur Korrektur und Lösungsfindung würden mir ausreichen.

    Viele Grüße

    lakritze

  • bei aufgabe 1 b) bin ich mir nicht ganz sicher: weil es sich doch eigentlich schon 'rechnet' wenn die variablen kosten gedeckt sind (kurzfr. preisuntergrenze) und die restliche kapazität ausgenutzt wird, somit entstehen keine leerkosten.

    bei 2 e) wie folgt rechnen: (verkaufspreis * menge) - (vollkosten * menge)
    meine rechnung: 679000 - 638000 = 41000 gewinn

    bei 2 f) (verkaufspreis * menge) - (teilkosten * menge) - fixkosten
    meine rechnung: 679000 - 586000 - 196000 = -103000


    bei der teilkostenrechnung betrachtet man die kosten, die direkt zu einem Bezugsobjekt zurechenbar sind (Einzelkosten).

    bei vollkostenrechnungssystemen werden zusätzlich zu den einzelkosten auch die gemeinkosten berücksichtigt.


    grüße ;)