Hallo zusammen,
das Abitur steht an und die Vorbereitungen für eine ordentliche Abschlussfeier laufen bereits. Das einzige Problem ist der Veranstaltungsort. Wir haben vor eine Burg (Link) zu mieten und das Problem ist lediglich die Haftung für eventuelle Schäden.
Als Vertragspartner sind eine Klassenkameradin und ich bereit den Mietvertrag zu unterschreiben aber nur unter der Bedingung, dass bei eventuellen Schäden alle mithaften, d.h. die Kosten für diese Schäden alle gemeinsam tragen.
Daher haben wir uns überlegt einen Vertrag zu erstellen, welchen die gesamte Stufe dann unterzeichnet. Es sind ja alle volljährig und voll geschäftsfähig.
Den Inhalt des Vertrages habe ich soweit fertig, aber da ich leider noch nie einen derartigen Vertrag weder gesehen noch geschrieben hab, würde ich ihn hier gerne noch mal kontrollieren lassen. Bin mir bei einigen Formulierungen noch unsicher. Bitte um Feedback und Korrekturen.
Hier ist der Vertrag:
ZitatAlles anzeigenVertrag des Jahrgangs WG04 des Nell-Breuning-Berufskolleg - Habbelrath zur Aufteilung der Kosten für mögliche Schäden an gemeinschaftliche Veranstaltungen
§ 1 Wirksamkeit des Vertrages
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen die Schüler, dass sie an der gemeinsamen Abiturveranstaltung für eventuelle Schäden bereit sind anteilig zu haften und die durch diese Schäden entstehenden Kosten zu tragen.
§ 2 Täter lässt/lassen sich identifizieren
Lassen sich Schäden einen oder mehreren Tätern genau zuweisen, tragen diese alleine die Kosten für den von ihnen verursachten Schaden. Der/Die Täter müssen den Schadensbetrag innerhalb einer gegebenen Frist auf das Gemeinschaftskonto einzahlen.
§ 3 Täter lässt sich nicht identifizieren
Lässt sich kein Täter für entstandene Schäden identifizieren, tragen alle Schüler anteilig die Kosten für die Schäden. Die Kosten für derartige Schäden werden durch die Anzahl der teilnehmenden Schüler geteilt. Dieser Betrag muss dann innerhalb einer gegebenen Frist auf das Gemeinschaftskonto eingezahlt werden.
§ 4 Gemeinschaftskonto
…
§ 5 Ausschluss von der Veranstaltung
Schüler, die diesem Vertrag nicht zustimmen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.
§ 6 Rechtswirksamkeit des Vertrages
Der Vertrag ist Rechtswirksam mit der Unterschrift der einzelnen Schüler. Eine Liste der Schüler mit deren Namen und Anschriften ist Bestandteil dieses Vertrages.
Frechen, 27. Januar 2007
Ich weis leider nicht viel über die Form eines derartigen Vertrages. Habe da ja nur die Kaufverträge im BWL Unterricht gesehen. Kann mir da auch einer sagen wie das genau auszusehen hat oder ob ich es so lassen kann ?! Kann/Soll/Muss ich noch etwas ergänzen?
Bedanke mich schonmal recht herzlich für eure Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Sunny