Gleitende Arbeitszeit

  • Hallo zusammen,

    ich stehe vor dieser Aufgabe:
    Sie erhalten den Auftrag gleitende Arbeitszeit einzuführen. Wie gehen Sie vor? Berücksichtigen Sie in Ihrer Argumentation vorrangig betriebliche Gesichtspunkte und beachten Sie auch (tarif) vertragliche Gesichtspunkte.

    Ihr mein Vorschlag -- Problem ich soll ausführlich auf die Vorgehensweise eingehen.
    Hilfestellung dabei wäre toll. (es gibt ganze 40 'Punkte)

    "Die Arbeitszeit wird bei der gleitenden Arbeitszeit (GLAZ) in eine Kernzeit und eine Gleitzeit aufgeteilt. Während der Kernarbeitszeit besteht Anwesenheitspflicht, im Gleitzeitbereich kann jedoch jeder Mitarbeiter den Beginn und das Ende seiner täglichen Arbeitszeit selbst bestimmen. Er muss aber die vorgeschriebene Wochenarbeitszeit einhalten.
    Zur Einführung der Gleitzeit bedarf es einer Betriebsvereinbarung die die Dauer der Gleitzeitperiode, den Gleitzeitrahmen, das Höchstmaß anfälliger Übertragungsmöglichkeiten von Zeitguthaben und Zeitschulden in die nächste Gleitzeitperiode und die Dauer der fiktiven Normalarbeitszeit enthalten muss. (Das Gleitzeitguthaben darf nur aufgebaut werden, wenn es die Arbeits- und Auftragssituation hergibt). Für die Einführung genügt eine schriftliche Gleitzeitvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (§ 4b AZG)."

    Danke
    maqubabe

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  • Hallo

    also bei der Einführung von Gleitzeit, musst du genau wissen in welchen Abteilungen du Gleitzeit einführen willst und auch kanns, und welche Kolleginnen/en in diese Gleitzeit fallen sollen. Nicht jede Abteilung ist Gleitzeitfähig (z.b. Fertigungsabteilungen). Du musst die wöchentliche tarifvertraglich Vereinbarte Arbeitszeit auf jeden Fall beachten, d.h. zb. 35 Stunden..
    Du kannst z.b. für dass Gleitzeitkonto vereinbaren - 20 Stunden +150 Stunden (als Beispiel). die Kolleginnen/en können dann diese Konten füllen. Aber du musst auch beachten, dass die Höchstarbeitszeit von max. 10 Stunden am Tag nicht überschritten werden. In der Betriebsvereinbarung die nur mit dem Betriebsrat vereinbart werden darf (nie mit einem einzelnen Arbeitnehmer) sollte auch vereinbart werden, wie die Gleitzeitstunden gehandhabt werden, also wie wird geregelt wie die + und - Stunden abgebaut werden.
    Die Kernzeit sollte immer in der tariflichen Zone (35 Stunden) liegen.da du ja den Tarifvertrag beachten musst, ist keiner für dass Unternehmen abgeschlossen, gilt dass ARbeitszeitgesetz.

    Grussi Nightdancer