Hallo ihr Lieben.....
Welche Wirkung hat ein Einspruch auf die Fälligkeit der Steuerschuld ?
Liege ich mit meinen folgenden Gedanken richtig.....?
Der Steuerpflichtige kann innerhalb der Rechtsbehelfsfrist ( 1 Monat nach bekanntgabe ) Einspruch einlegen.
Hier kann man ja zwischen zwei der gerichtlichen Rechtsbehelfsfrist und der außergerichtlichen Rechtsbehelfsfrist unterscheiden.......!!????
Für eure Gedanken und Anregungen bin ich euch sehr dankbar
lg Kristin