gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehlfsfrist

  • Hallo ihr Lieben.....

    Welche Wirkung hat ein Einspruch auf die Fälligkeit der Steuerschuld ?


    Liege ich mit meinen folgenden Gedanken richtig.....?

    Der Steuerpflichtige kann innerhalb der Rechtsbehelfsfrist ( 1 Monat nach bekanntgabe ) Einspruch einlegen.
    Hier kann man ja zwischen zwei der gerichtlichen Rechtsbehelfsfrist und der außergerichtlichen Rechtsbehelfsfrist unterscheiden.......!!????


    Für eure Gedanken und Anregungen bin ich euch sehr dankbar

    lg Kristin

  • Hi,

    grds. begründet ein Einspruch keine steueraufschiebende Wirkung! D.h. auch wenn ein Einspruch eingelegt wird, so wird die Steuerschuld am Fälligkeitstag fällig. Abhilfe schaft ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung Vgl. § 361 AO :

    Zitat

    § 361 Abs. 1 AO
    Durch Einlegung des Einspruchs wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts vorbehaltlich des Absatzes 4 nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten. Entsprechendes gilt bei Anfechtung von
    Grundlagenbescheiden für die darauf beruhenden Folgebescheide.

    JC