Ausbilder - Weisungsberechtigung -BBiG

  • Hallo,
    folgende Situation aus PÄD02 - SGD

    Der Ausbilder stellt den Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen vor. Neben den bestellten AUsbildern benennt der Ausbildende dabei Personen, die Teile der Ausbildung übernehmen, ohne selbst Ausbilder zu sein. Die Auszubildenden akzeptieren die fachbezogenen Weisungen nicht.
    Liegt hier eine Pflichtverletzung vor?

    Meine Gedanken: Der Ausbilder kann Personen benennen, die fachlich und persönlich geeignet sind Anweisungen zu geben. Von der fachlichen Qualifikation müssen sie eine entspr. Berufsausbildung /Berufserfahrung mitbringen. Nur müssen diese Personen auch selbst bestellte Ausbilder sein? Ich denke nein, wenn Sie wie gesagt die fachliche Quali haben und persönlich geeignet sind.

    Kann mir jemand einen Tipp geben ob der Ansatz in die richtige Richtung geht? ;)

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  • Dein Ansatz ist richtig.
    Irgendwo steht in dem Heft auch drin, dass die Azubis den Weisungen der Ausbilder und anderen fachbezogenem Personal zu folgen haben..