Hi,
ich habe ein Problem und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Ist es denkbar, dass ein Steuerpflichtiger negative Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt?
Mein Konstrukt:
§ 19 Abs. 1 S.1 Nr. 1 EstG:
Job A: Einnahmen: 2.000
tatsächliche Werbungskosten: 3.000
Job B: Einnahmen: 1.000
tatsächliche Werbungskosten: 800
Summe der Werbungskosten: 3.800
§ 9 a S. 1 Nr. 1 Bst. a EstG:
max {3.800; 920}= 3.800
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Job A: - 1.000
Job B: + 200
-------------------
= - 800
Meine Annahmen: Job A ist zwar verlustbringend, wird aber durchgeführt (z.B. Praktikum). Ebenfalls sei der Job A als steuerbar einzuordnen (also kein Verstoß gegen das objektive Kriterium der Liebhaberei). Die sonstigen Einkünfte aus anderen Tätigkeiten reichen aus, um den Grundfreibetrag zu überschreiten.
Mein Problem: § 9 a S. 2 EstG besagt, dass die Werbungskostenpauschale nur bis zur Höhe der Summe derEinnahmen (hier: 3.000) abzugsfähig sind, d.h. die Einkünfte aus nsA könnten max. null betragen. Gilt diese Begrenzung auch für die tatsächlich nachgewiesenen höheren Werbungskosten (WK > 920) ? Habe schon in den Richtlinien geschaut, bin aber auch dort nicht fündig geworden. Desweiteren gehe ich davon aus, dass die - 800 in den vertikalen Verlustausgleich und ggf. in den Verlustabzug einbezogen werden können. Stimmt dies so?
Danke im voraus,
Jan