Hallo ihr lieben!
Mayer und Raffke haben zusammen vor eine Kühlhalle zu bauen. Sie beauftragen zusammen einen Architekthen zur fertigstellung der Pläne. Der Architehkt Möchte nach der Ablieferung das vereinbarte Honorar von Mayer haben den er hat gehört das Raffke zur Zeit finanzielle engpässe hat. kann er dies tun?
Mmhhh nach langen grübeln bin ich der Meinung das er das kann den sie haben gemeinsam es beauftragt.......und Mayer muss sich Raffkes anteil notfalls selbst einklagen......
Bin ich mit den gedanken da auf dem richtigen wer ?????
über eure Anregungen würd ich mich freuen
lg Kristin