Bedeutung der Steuern in der DDR und BRD gleich?!

  • Hallo!

    Ich hänge im Fernstudium an folgender Frage fest:

    Nehmen Sie Stellung zu folgender Aussage:

    "In einer realtypischen Zentralverw.wirtschaft wie der DDR kommt den Steuern eine ebenso große Bedeutung zu wie in einer realtypischen Marktwirtschaft (BRD)".

    Ein zwei Beiträge habe ich mittels der Suchfunktion bereits finden können. Jedoch fehlt mir die Aussagekraft in diesen Beiträgen. Dort steht z.B., dass den Steuern in der DDR eine gringere Bedeutung zukommen...nur ist dies nicht wirklich begründet. Woran liegt es? Könnt Ihr mir vielleicht weiterhelfen?

  • Hallo cabby_matten,

    eigentlich brauchst Du Dich nur mit der Fragestellung beschäftigen, warum wir in der Bundesrepublik Steuern brauchen! Wie wäre es, wenn es keine gäbe!

    Und wie hat die Planwirtschaft in der ehemaligen DDR funktioniert. Wie und von wem wurde die Güterproduktion verteilt? Welchen Einfluss hatte der Staat auf das "Wirtschaftswachstum" der ehemaligen DDR?

    LÖSUNGSANSATZ:

    Diese Aussage ist falsch. In einer realtypischen Zentralverwaltung (wie bis 1989 in der DDR) wurde das gesamte wirtschaftliche Geschehen durch den Staat zentral geplant und gelenkt. ............
    Die Gebietskörperschaften der Bundesrepublik Deutschland (Bund, Länder und Gemeinden) erzielen kein Markteinkommen. Durch die Erhebung von Steuern ...........Ich glaube auf den Seiten 30 ff wird der Unterschied gut erklärt!LG von Silvia

  • Hallo ihr,

    ich habe zwar auf dem Gebiet der Steuern (noch) keine Ahnung - liegt noch vor mir. Allerdings hat mich die Fragestellung hier irgendwie magisch angezogen. Ich habe auch nichts konkretes im www gefunden - wobei ich zugegeben auch nicht lange gesucht habe.

    Ich habe mir erstmal angeschaut wozu Steuern denn überhaupt da sind. Wikipedia sagt:

    1. Steuern mit Fiskalzweck:
    Erster und hauptsächlicher Zweck der Steuererhebung ist (fast) immer die Erzeugung von Einnahmen, die zur Deckung des Staatshaushalts herangezogen werden.

    2. Steuern mit Lenkungszweck:
    Lenkungsteuern sollen gesellschaftlich nicht erwünschte Verhaltensweisen beeinflussen.

    3. Steuern mit Umverteilungszweck:
    Steuern können dazu genutzt werden, eine politisch erwünschte Verteilung des Einkommens oder Vermögens zu erreichen.

    Die Zielsetzungen dürften in der BRD und der DDR nicht anders gewesen sein. Steuern werden aber betriebswirtschaftlich i.d.R auf erbrachte Leistungen von privaten Unternehmen erhoben. Davon gab es in der ehemaligen DDR nicht allzuviele. Die meisten Betriebe wurden vom Staat zentral gelenkt und arbeiteten noch dem Maximalprinzip. Unternehmerische Gewinne die zu besteuern gewesen wären sind da nicht angefallen. Der Staat verteilt Kapital auf die Betriebe und diese sollten damit den Plan erfüllen bzw. so weit wie möglich überfüllen.

    Von daher wird ein nicht allzugroßer Teil der Staatseinnahmen auf Steuern zurückzuführen sein. Die hauptsächlichen Staatseinnahmen resulierten wohl auf dem Verkauf der produzierten Güter ins Ausland.

    Ob die These richtig oder falsch ist, kann man m. E. nach nicht eindeutig sagen. Es kommt darauf an, worauf man sie bezieht. Hinsichtlich des Fiskalzweckes war die Bedeutung sicherlich nicht so groß wie in einer Marktwirtschaft, da sie nur eine relativ geringe Einnahmequelle darstellen.

    Hinsichtlich des Lenkungs- und Umverteilungszweckes ist die Bedeutung aber sicherlich mindestens genausohoch gewesen.

    So - das war ein Versuch von mir das ohne weiteres Wissen denklogisch anzugehen. Sag mir dann bitte mal wie die Lösung war. Das Interessiert mich sehr.

    Gruß
    Markus