Hallo an alle,
ich bin erst seit heute hier im Forum angemeldet und deshalb an dieser Stelle erst mal eine kurze Information zu mir.
Ich wohne in der Nähe von Köln und bin (noch ein paar Tage) 45 Jahr alt.
Am 29.10.2005 habe ich bei der SGD das Studium zur Betriebswirtin angefangen und bin bisher mit einem annehmbaren Notendurchschnitt von 1,7 durch die ersten 17 Monate Stoff gekommen. Bisher hat es ohne Hilfe geklappt, jetzt bei dieser ESA bin ich mir jedoch nicht sicher und da ich mir meinen Notendurchschnitt nicht "versauen" möchte, frage ich einfach mal ..... eigentlich wollte ich nicht mogeln, aber manchmal sind die Fragen so unverständlich, dass man nur raten kann. Das haben auch schon die Fernlehrer zugegeben.
Also, da bin ich mit meiner ersten Frage:
Ich habe die ersten beiden Aufgaben der ESA gelöst - Frage und Aufgabe nachstehend - bin mir aber irgendwie unsicher, ob das so gemeint und korrekt ist. Vielleicht kann mir ja jemand helfen?!?!?
Danke schon an dieser Stelle!
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1. Kauf eines Lieferwagens (Pick-up) am 07.12.02 zu folgenden Konditionen:
Tabelle F.1:
Konditionen- Pick up - €
Listenpreis, netto+ Sonderausstattung+ Überführung+ Zulassung (inkl. Kennzeichen)+ Volltanken
40.000,00 + 1.000,00 + 200,00 + 50,0025,00
= Rechnungsbetrag, netto+ 16 % Mehrwertsteuer 41.275,00 + 6.604,00
= Rechnungsbetrag, brutto 47.879,00
Das Fahrzeug wurde am 15.12.02 zum Hauspreis (= abzüglich 5 % Sonderrabatt auf den Listenpreis) per Postscheck bezahlt.
Ermitteln Sie – unter Angabe des Rechenwegs die Anschaffungskosten des Lieferwagens.
So ermitteln Sie die Anschaffungskosten
Ausgangsbasis ist der Rechnungsbetrag. Nachträgliche Anschaffungskosten, wie z. B. Verbesserungen und Umbauten, erhöhen die Anschaffungskosten. Skonti, Boni, Rabatte usw. mindern hingegen die Anschaffungskosten. Neben dem eigentlichen Kaufpreis gehören alle Aufwendungen zu den Anschaffungskosten, die einzeln dem Anschaffungsvorgang zugerechnet werden können. Hierzu zählen die Nebenkosten des Anschaffungsgeschäfts und Kosten der Ingebrauchnahme. Achtung: Die Umsatzsteuer gehört dazu, soweit Sie diese als Vorsteuer abziehen können.
Quelle: Steuerweb.org
Anschaffungspreis (ohne USt, vgl. § 9 b EstG) 40.000,00
. Anschaffungspreismindung - 2.000,00
= Zieleinkaufspreis 38.000,00
+ Anschaffungsnebenkosten einschl.
Kosten der Betriebsbereitschaft
(1000,00 + 200,00 + 50,00 + 25,00) 1.275,00
+ nachträgliche Anschaffungskosten 0,00
= Anschaffungskosten netto 39.275,00
+ 16 % MwSt(39.275 : 100 x 16) 6.284,00
= Anschaffungskosten brutto 45.559,00
ODER:
a) Listenpreis (netto) 40.000,00
. Sonderrabatt -2.000,00
= Anschaffungspreis (netto) 38.000,00
b) Anschaffungspreis (netto) 40.000,00
+ Anschaffungsnebenkosten (netto) 1.275,00
= Anschaffungskosten (netto) 41.275,00
c) Abschaffungspreis (netto) 41.275,00
. Anschaffungspreisminderung 2.000,00
= Nettopreis (netto) 39.275,00
+ 16 % MwSt 6.284,00
= Anschaffungskosten brutto 45.559,00
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Unter Berücksichtigung des Sonderrabatts von 5 % auf den Listenpreis liegt der Rechnungsbetrag, brutto, bei 45.559,00 Euro.
Da der Betrag innerhalb der üblichen Skto-Frist von 14 Tage bezahlt wurde, können hier noch 2 % Skto. infrage kommen.
45.559,00 : 100 x 2 = 911,18
45.559,00 – 911,18 = 44.647,82 Euro
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Damit läge der Anschaffungspreis (Bezugs- oder Einstandspreis) bei 44.647,82 Euro inkl. MwSt.
Da aber in der Aufgabenstellung hierzu keine Angaben gemacht worden sind habe ich diese in die obigen Rechenwegaufstellungen nicht einbezogen, möchte sie aber wegen der Vollständigkeit angeben.
2. Berechnen Sie nach den folgenden Angaben
a) die Wertobergrenze der handelsrechtlichen Herstellungskosten,
b) die Wertuntergrenze der steuerrechtlichen Herstellungskosten
des Bestandes an Fertigerzeugnissen, wenn folgende Daten bekannt sind:
- Materialeinzelkosten (Materialeinsatz) 20.000 €;
- Fertigungseinzelkosten (Fertigungslöhne) 40.000 €;
- Materialgemeinkosten 40 % des Materialeinsatzes;
- Fertigungskosten 120 % der Fertigungslöhne;
- Die auf den Bestand anfallenden Verwaltungsgemeinkosten Betragen 40.000 €, die anteiligen Vertriebsgemeinkosten 20.000 €.
Der Rechenweg ist jeweils vollständig anzugeben.
a) Wertobergrenze der handelsrechtlichen Herstellungskosten
Gem. § 2355 Abs. 2 und 3 HGB:
Materialkosten + Fertigungseinzelkosten + Sondereinzelkosten der Fertigung
Materialkosten 20.000,00
+ Fertigungseinzelkosten 40.000,00
+ Sondereinzelkosten -
+ Materialgemeinkosten 20.000 : 100 X 40 = 8.000,00
+ Fertigungsgemeinkosten 40.000 : 100 X 120 = 48.000,00
+ Wertverzehr des Anlagevermögens
(soweit durch die Fertigung veranlasst) -
+ Kosten der allgemeinen Verwaltung 40.000,00
+ Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes -
+ Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen -
+ Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung -
+ Fremdkapitalzinsen (soweit sie auf den
Zeitraum der Herstellung entfallen) -
= Wertobergrenzeder handelsrechtlichen Herstellungskosten 156.000,00
b) Wertuntergrenze der steuerrechtlichen Herstellungskosten
Materialkosten 20.000,00
+ Fertigungseinzelkosten 40.000,00
+ Sondereinzelkosten
= Wertuntergrenze der steuerrechtlichen Herstellungskosten 60.000,00
Vertriebskosten dürfen gem. § 255 Abs. 2 Satz 6 HGB nicht in die handels- und steuerrechtlichen Herstellungskosten einbezogen werden.
In der ESA habe ich das alles jeweils in einer Tabelle stehen, die kann ich aber hier nicht einfügen. Soll ich solche Dinge besser als Datei anhängen?
Ich freue mich auf Feedback und wünsche allen ein schönes Wochenende
Petra1601