Hallo, ich hänge hier an einer Aufgabe von ils fest und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Aufgabe: A. erwarb am 15.10.05 ein an sein Betriebsgebäude angrenzendes Grundstück, um dort eine Lagerhalle zu errichten. der Kaufpreis betrug 500.000 €, davon entfielen gemäß notar. Kaufvertrag 450.000€ auf den Grund und Boden sowie 50.000€ auf ein techn. u. wirtsch. vollständig verbrauchtes Gebäude. Die Nutzungsrechte an dem grundstück gingen am 1.11.05 auf A über, die eintragung ins Grundbuch erfolgte erst im januar 06. Das alte Gebäude ließ A noch im Jahr 05 abreißen u. erhielt dafür eine Rechnung über 58.000€ (inkl. 16% USt), die er aber erst Anfang 06 bezahlte. Außerdem fielen im Jahr 05 im Zusammenhang mit dem Grundstückskauf folgende Aufwendungen an: Notariatskosten: 8700 € (inkl. USt), Auflassungsgebühren: 4500€, Grunderwerbssteuer: 17500€. Die neue Lagerhalle wurde im Jahr 06 erstellt.
Aufgaben: Beurteilen Sie den Sachverhalt unter Hinweis auf die Bestimmung des Handels- u. Steuerrechts.; Entwickeln Sie die Bilanzansätze für die betroffenen Wirtschaftsgüter für 31.12.05
So, ich bin schon mal soweit, dass ich weiß, dass die Abbruchkosten zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes gehören. Und der Kaufpreis des Gebäudes zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens.Da das Gebäude wertlos war wird auch keine Afa gebildet.Oder? Irgendwie komme ich da nicht weiter.