Folgender Sachverhalt.
A prozessiert seit 15.3.1 mit B. Nach vernünftiger kfm Beurteilung muss am 31.12.1 mit Prozesskosen in Höhe von 15.000 gerechnet werden. Am 10.3.2 entscheidet das Gericht und A obsiegt. Die Kosten des Verfahrens hat der unterlegene B zu tragen.
Die Gerichtsentscheidung war im Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschluss (15.8.2) für das Jahr 1 rechtskräftig.
Ich soll nun den Sachverhalt steuer- und handelsrechtlich beurteilen und R 31c EStR einbeziehen.
Ich bin mir im Moment nciht sicher ob es sich wirklcih um eine Rückstellung handelt oder um eine werterhellende Tatsache.
Danke für euere Hilfe.