Hallo,
ich wäre dankbar, wenn mir jemand bei dieser Frage weiterhelfen könnte:
Ein deutscher Arzneimittelhersteller, der jeweils viele Jahre Forschungsarbeit in die Entwicklung eines neuen Arzneimittels steckt, stellt zu seinem Entsetzen fest, daß öffentlich-rechtliche Krankenversicherungsträger in einem bestimmten Bundesland mit der Apothekervereinigung sog. Importvereinbarungen geschlossen haben (und auch auf deren Einhaltung bestehen), unter bestimmten Bedingungen auf eine ärztliche Verordnung nicht das auf dem deutschen Markt hergestellte Präparat, sondern ein um 30-40 % billigeres namensgleiches (und auch inhaltsgleiches) Importpräparat abzugeben ist.
Der Arzneimittelhersteller erhebt Klage wegen Diskriminierung bzw. wegen der Errichtung von Bezugssperren. Wie kann er im Sinne von Wettbewerbsbeschränkungen argumentieren?
Kann der Arzneimittelhersteller hier mit § 1 GWB argumentieren? Oder käme hier § 19 GWB (Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung) eher in Frage?
Grüsse,
Daniela