Einheitswertfeststellung

  • Hallo alle zusammen,
    ich weiß wirklich nicht, in welches Forum ich diese Aufgabe stellen kann, aber ich bin auf Eure Hilfe angewiesen, weil ich nicht weiß, wie ich die Aufgabe lösen soll:

    Grundvermögen
    Der Zahnarzt Dr. B erwarb im Jahr 99 ein 2.100 qm großes unbebautes Grundstück für DM 336.000.
    Das Grundstück liegt in der Gemeinde Neustadt, Ortsteil Königsbach; Königsbach hatte zum 1.1.64 ca. 4.000 Einwohner und Neustadt 25.000 Einwohner. Im Zuge der Verwaltungsreform wurde Königsbach zusammen mit anderen Gemeinden nach Neustadt eingemeindet. Die Einwohnerzahl von Neustadt betrug danach 50.000 Einwohner.
    Im Jahre 2000 begann Dr. B mit der Errichtung eines Gebäudes in Massivbauweise (bebaute Fläche 230 qm). Das Gebäude war zum 1.11.00 bezugsfertig und wird seitdem wie folgt genutzt:

    -Das Kellergeschoß (80 qm) hat Dr. B an seine Haushaltshilfe S für monatlich DM 720 vermietet. Diese entrichtet die Mietzahlungen für die monate November und Dezember 2000 erst im darauf folgenden Jahr, da sie infolge einer teure Auslandsreise knapp bei Kasse war.

    -Das Erdgeschoß (200qm) bewohnt Dr. B selbst. Seine eigengenutzte Wohnung hätte Dr. B für 10,40 DM/qm vermieten können.

    -Das Obergeschoß enthält zwei Wohnungen mit jeweils 100qm, die Dr. B monatlich für 900 DM/Wohnung vermietet hat.

    Laut Mietvertrag haben die Mieter die Schönheitsreparaturen zu tragen. Die Baulandpreise 99 sind gegenüber 64 um das Dreifache gestiegen, während die Mieten 2000 auf das Vierfache angstiegen sind. Bei der Vereinbarung der Miete spielte die Größe des Grundstücks keine Rolle.

    Aufgabe:
    Führen Sie bitte die notwendige Einheitswertfeststellung für das Grundstück zum 1.1.00 und zum 1.1.01 durch.

  • Hey Gast!
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  • Hallöchen,

    ich habe diese Aufgabe auch gerade in Bearbeitung, hast du schon ein Ergebnis?
    Wir könnten uns dann ja gegenseitig einmal austauschen.

    Gruß Gonzo ;)

  • Hi,
    ich habe meinen Lehrgang seit heute zu ende. Von diesem Buch habe ich noch keine Korrektur erhalten. Ich habe mehr neutral geschrieben und bin nicht korrekt auf den Sachverhalt eingegangen. Sobald ich eine Lösung des Fernlehrers vorliegen habe, werde ich an dich denken.

    LG Melanie