Moin Garfield,
der Solvabilitätskoeffizient sagt aus, das die gewichteten Risikoaktiva nicht
das 12,5 fache des hEK überschreiten dürfen, oder anders ausgerückt, das
das hEK mind 8% der gewichteten Risikoaktiva betragen muss. Werden
diese Werte unterschritten, gibt´s blaue Briefe vom BAFin. Die Meldungen
müssen mtl ans BAFin gerichtet werden, zzgl. einer zukünftigen Liquiditäts-
und Risikoeinschätzung.
Der S. dient der UNterlegung des Adreßausfallrisikos
Risiken aus dem Handelsbuch können mit Drittrangmitteln unterlegt werden. Drittrangmittel sind zwar Eigenkapital, werden jedoch nicht zum hEK gerechnet´und somit nicht durch den S. erfasst.
LG Wastel