Hi, wer kann mir hierbei helfen. Ich habe noch keinen Lösungsansatz.
Vielen Dank an alle.
LG Melanie
A erwarb am 1.1.93 ein Mietwohngrundstück in Mainz. Die Anschaffungskosten für das Gebäude betrugen damals EUR 850.000.
A hatte die Wohnungen vermietet und erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 I 1 EStG. Als Werbungskosten wurde u.a. die lineare AfA mit 2% der Anschaffungskosten jährlich berücksichtigt. Eine Änderung der bisherigen Nutzung zu Wohnzwecken ist nicht geplant. Ein Gutachter erstellte im Januar 2003 ein Gutachten. Danach beträgt der Verkehrswert (=Teilwert) des Gebäudes EUR 820.000.
A gab seinem Buchhalter am 2.1.03 die Anweisung, folgende Buchungen vorzunehmen:
Gebäude EUR 820.000 an Privateinlagen EUR 820.000
Weitere Buchungen sind in 2003 nicht erfolgt.
Aufgabe:
Nehmen Sie zu dem o.g. Vorgang aus handels- und steuerrechtlicher Hinsicht Stellung. Buchungen sind nicht vorzunehmen.
Gehen Sie davon aus, daß die auf den Grund und Boden entfallenden Schaffungskosten bilanziell zutreffend behandelt wurden. Auch die mit dem Gebäude im Zusammenhang stehenden Einnahmen und Ausgaben wurden in der Buchführung des A zutreffend erfaßt, sodaß Sie bei Ihrer Lösung nur bezüglich des Gebäudes Stellung zu nehmen haben.