Hallo zusammen,
bei nachfolgender Aufgabe sollen die AGB’s der COE GmbH in Hinblick auf die Forderungen aus dem Warenverkauf geprüft werden.
Auch ist zu klären inwieweit diese Sicherungsformen die Forderungen sichern bzw. inwieweit diese Sicherungsformen nicht zur Sicherung der Forderungen reichen.
Ich hoffe auf euere Hilfen.
Und hier die AGB's:
„Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
Alle von uns und mit uns eingegangenen Rechtsgeschäfte unterliegen den nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen bedürfen, damit sie für uns verbindlich sind, der Schriftform.
(1) Angebot/Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind verbindlich. Mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform. Sind Abweichungen der gelieferten Waren handelsüblich, so berechtigen sie den Käufer nicht zu Beanstandungen.
(2) Lieferungsbedingungen
Wir liefern porto- und frachtfrei im Bundesgebiet per LKW ab einem Auftragswert von 50,00 EUR netto. Der Mindestauftragswert beträgt 50,00 EUR mit Ausnahme der Bestellungen von Mustern. Bei einem niedrigeren Rechnungsbetrag wird ein Mindermengenzuschlag von 5,00 EUR berechnet. Liegt der Lieferort außerhalb des gewöhnlichen Auslieferungsbereichs (= außerhalb von Deutschland), bedarf es bzgl. der Versandkosten Sonderregelungen. Die Ware wird in handelsüblicher Verpackung geliefert. Bei Sendungen von einem Warenwert von bis zu 200,00 EUR berechnen wir eine Verpackungskosten-Pauschale in Höhe von 15,00 EUR. Sämtliche Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers, wenn dieser eine andere Zustellart wählt. Bei Lieferung der Ware durch unsere eigenen Fahrzeuge tragen wir das Transportrisiko. Ansonsten trägt der Käufer die Gefahr. Im Fall von Streckengeschäften ist der Gefahrübergang auf den Käufer mit der Verladung der Ware im Werk des Herstellers.
(3) Zahlungsbedingungen/Eigentumsvorbehalt
Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 3 % Skonto. Zahlt der Käufer nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zzgl. Umsatzsteuer zu verlangen. Für jede Mahnung berechnen wir einen Kostenanteil von 3,00 EUR.
(4) Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Für den Fall, dass der Käufer die Ware veräußert, so tritt er schon jetzt die Forderung aus dem Verkauf an uns ab. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Käufers können wir jederzeit die Herausgabe der Ware verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Lieferzeit/Lieferungsverzug
Kommen wir in Lieferungsverzug, so kann der Käufer uns für die Lieferung eine angemessene Nachfrist setzen. Liefern wir auch innerhalb dieser Nachfrist nicht, so kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Falle stehen ihm aber keine Schadensersatzansprüche zu.
(6) Gewährleistung bei mangelhafter Lieferung
Beanstandungen der Ware müssen unverzüglich - und bei erkennbaren Mängeln spätestens 10 Tage nach Auslieferung - schriftlich uns gegenüber unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Transportschäden sind sofort auf den Begleitpapieren festzuhalten.
(7) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Köln.
Köln, Januar 2001“