Rücklagenbildung

  • Kurze Frage:
    Wenn eine Firma einen Computer im August 06 gekauft hat; die Zahlung noch nicht geleistet ist und die Computeranlage im April 07 erst geliefert wird, muß ich hier einen Bilanzansatz angeben?

    Ich gehe nicht davon aus. Da die Zahlung sowie die Lieferung noch nicht erfolgte.

    Kann hier eine Rücklage gebildet werden?

    Vielen Dank für Eure Mühe!

  • Sicher meintest du eine Rückstellung nicht eine Rücklage??????
    Gesetzlich ist es möglich Ansparabschreibungen zu bilden, genaueres weiß ich aber nicht dazu.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Da Lieferdatum und der Betrag genau feststehen, muss/darf man IMHO keine Rückstellung bilden.


    Rein von der Theorie her würde ich eh keine Rückstellung bilden, da durch den Kauf dieser Anlage keine "Substanz" aus dem Unternehmen gezogen wird. Das Unternehmen erhält ja eine aktivierungsfähige Gegenleistung; überhaupt ist der gesamte Vorgang ja auch erfolgsneutral.


    Das ist meine bescheidene Meinung dazu :rolleyes: