Hallo ihr fleißigen Helfer,
meine Aufgabe in Kurzfassung:
- VZ 1999-trotz wiederholten Mahnung ESt-Erklärung nicht abgebeben.
- 16.6.01 Zwangsgeld in Höhe von 600 festgesetzt
- daraufhin geht am 22.9.01 die Est-erklärung beim Finaznamt (FA) ein
- festgesetzt ESt für VZ 1999 = 23.430 €
- wegen der verspäten Abgabe seitzt das FA einen Verspätungszuchlag von 2500 € fest
1. Zwangsgeld und Verspätungszuschlat rechtsmäßig?
Ich sage nein zu beiden (Zwangsgeld wurde nicht vorher angekündigt / Verspätungszuschalg zu hoch, wenn dann nur 10% von 23430)
-> Ist das richtig?
- für VZ 2000 wird Est auf 27000 € geschätzt
- 17.5.02 von FA bei Post aufgeben
- 1.5.02 zieht die Familie um und hat es nicht dem FA mitgeteilt - Brief erscheint daher erst am 26.5.02 bei Familie
2. am 26.6.02 erscheint die Familie bei mir und bittet um Rat bzw. will sich zur Wehr setzen gegen die Schätzung
-> Einspruch kann nicht mehr eingelegt werden, da hier für die Frist verstrichen ist (17.5. + 3 Tage = 20.6.06)
Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich geschrieben. DANKE für euere Hilfe
Julia