• Hallo ihr fleißigen Helfer,
    meine Aufgabe in Kurzfassung:
    - VZ 1999-trotz wiederholten Mahnung ESt-Erklärung nicht abgebeben.
    - 16.6.01 Zwangsgeld in Höhe von 600 festgesetzt
    - daraufhin geht am 22.9.01 die Est-erklärung beim Finaznamt (FA) ein
    - festgesetzt ESt für VZ 1999 = 23.430 €
    - wegen der verspäten Abgabe seitzt das FA einen Verspätungszuchlag von 2500 € fest
    1. Zwangsgeld und Verspätungszuschlat rechtsmäßig?
    Ich sage nein zu beiden (Zwangsgeld wurde nicht vorher angekündigt / Verspätungszuschalg zu hoch, wenn dann nur 10% von 23430)
    -> Ist das richtig?
    - für VZ 2000 wird Est auf 27000 € geschätzt
    - 17.5.02 von FA bei Post aufgeben
    - 1.5.02 zieht die Familie um und hat es nicht dem FA mitgeteilt - Brief erscheint daher erst am 26.5.02 bei Familie
    2. am 26.6.02 erscheint die Familie bei mir und bittet um Rat bzw. will sich zur Wehr setzen gegen die Schätzung
    -> Einspruch kann nicht mehr eingelegt werden, da hier für die Frist verstrichen ist (17.5. + 3 Tage = 20.6.06)

    Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich geschrieben. DANKE für euere Hilfe
    Julia

  • Zu Fall 2:
    Solange der Vorbehalt der Nachprüfung nicht aufgehoben wurde, kann man die Bescheide durch das Nachreichen der Einkommensteuererklärung immer noch ändern, da es ja keine Grundlagen sind, sondern nur eine Schätzung.
    Würde in dem Fall ganz schnell die Einkommensteuererklärung erstellen und ans Finanzamt schicken.