Hi,
folgendes:
Die KG hat im Jahr 98 von S, der schwester des komplementärs ein mit 6% zu verzinsendes Darlehen in Höhe von 100.000 € aufgenommen. Mit Urkunde vom 1.4.03 hat S ihrem Neffe B die Darlehensforderung unentgeltlich übertragen. Die KG hat in 2003 ZHinsen an S in Höhe von 1000 und an B in Höhhe von 5000 € überwiesen.
Sind die Zinsen für die KG Betriebsausgaben? Wo finde ich den Gesetzestext?
Danke Julia