Betriebsausgaben

  • Hi,
    folgendes:
    Die KG hat im Jahr 98 von S, der schwester des komplementärs ein mit 6% zu verzinsendes Darlehen in Höhe von 100.000 € aufgenommen. Mit Urkunde vom 1.4.03 hat S ihrem Neffe B die Darlehensforderung unentgeltlich übertragen. Die KG hat in 2003 ZHinsen an S in Höhe von 1000 und an B in Höhhe von 5000 € überwiesen.

    Sind die Zinsen für die KG Betriebsausgaben? Wo finde ich den Gesetzestext?

    Danke Julia

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  • Hi,

    die Zinsen sind Betriebsausgaben, nämlich Zinsaufwendungen. Die Hälfte wird am Jahresende dem Gewinn aber wieder zugerechnet (Gewerbesteuerermittlung?)

    Eventuell kannst Du Dich im HGB mal schlau machen.