Umsatzsteuer

  • Hallo, ich hab da mal ne Frage ^^

    Es geht um folgendes...

    ein Gegensand wird immer wieder von einemHändler zum nächsten verkauft. dabei ist die MWST ein durchlaufender Posten wo die Zahlast beim letzten Käufer liegt... was ist aber wenn der letzte den Gegenstand unter den Preis verkauft ??

    so hat der letzte noch 15000 € verlangt +Mwst
    und der letzte nun 10000€ + MWST

    dann stimmt dochdie Steuer nicht mehr die ansfinanzamt geht?


    Ich hoffe ich hab jetzt logisch genug erkläret...

    ich tipp mal die Aufgabe mit rein, vielleicht wirds dann deutlicher wo mein Denken hängt:


    A verkauft im Juli 2002 holz azus eigenem Schlag für 10000 netto an B. Dieser fertigt draus eine Küche die er für 15000 netto an verkauft. C verkauft die gleiche Küche für 17.000 an D. Weil der sie nicht losbekommt verkauft er sie schliesslich für 10000 netto.

    Ermitteln sie die Umsatzsteuerbelastung insgesamt und geben sie ausserdem die zahllast an, die aud jeden Unternehmer entfällt.


    Wie sehen eure Lösungsvorschläge aus ?ß ich bin etwas verunsichert.

    Akki

  • ................Umsatzsteuer...............Vorsteuer
    A................1.600
    B................2.400.........................1.600
    C................2.720.........................2.400
    D................1.600.........................2.720

    Normalerweise sollte man Waren nicht unter Wert verkaufen, aber ab und an trifft das halt zu. Überleg dir mal, wie das im Schlussverkauf (den es ja eigentlich nicht mehr gibt) gehandhabt wird. Hier hat D ja auch einen Vorsteuerüberschuss und kriegt das Geld ja vom Finanzamt wieder. Aber auf Dauer werden diese dann auch nachfragen. Dann sind da noch die normalen Gewinnmagen zu beachten, etc.etc.

  • Die Zahllast, ist die Umsatzsteuer, die an das Finanzamt überwiesen wird. Aber diese wird ja um die Vorsteuer gekürzt. Also entstehen folgende Zahllasten:

    A: 1.600 (1.600 - 0)
    B: 800 (2400-1600)
    C: 320 (2720-2400)
    D: -1.120 (1600-2720)


    A,B und C müssen an das Finanzamt die Zahllasten abführen
    D kriegt was vom Finanzamt wieder