Wer kann mir zu dieser Aufgabe Hinweise geben:
Der Unternehmer U betreibt eine Schreinerei in Frankfurt an der Oder. Er hat mit dem Kunden B (Unternehmer), der in Polen (Warschau) wohnt, einen Vertrag abgeschlossen, in dem sich U dazu verpflichtet, 2 Jahre lang für auftretende Schäden alle erforderlichen Reparaturen an dem Geschäftshaus von B in Warschau innerhalb von 48 Stunden vorzunehmen. Für diese Bereitschaft zahlt B mtl. netto € 250, wobei vereinbart wurde, daß ansonsten jede tatsächliche auszuführende Reparatur abgerechnet wird.
Im August 03 fiel tatsächlich eine Reparatur an, für die U alle Hauptstoffe selbst beschafft. Die Rechnung vom 23.08.03 lautet über € 1.000 (netto).
Aufgabe:
Bewertung der umsatzsteuerlichen Konsequenzen bei U.
-Art, Umfang und Ort des Umsatzes
-Steuerbarkeit
-Steuerpflicht/Steuerbefreiung
-Bemessungsgrundlage
-Steuersatz und Höhe der Umsatzsteuer
-Vorsteuerabzug (Berechtigung, Höhe und Voranmeldungszeitraum des Vorsteuerabzugs)
Vielen Dank für Eure Mühe!