Wer kann mir hierbei helfen:
Am 8.10.03 hatte die X-GmbH eine Computeranlage zum Preis von EUR 80.000 netto bestellt. Die Lieferung sollte im März 04 erfolgen. Am 11.12.03 senkte der Lieferer seinen Listenpreis für diese Computeranlage auf EUR 50.000. Die X-GmbH war nicht bereit, den Preis von EUR 80.000 zu bezahlen, und führte deshalb mit dem Lieferer mehrere Verhandlungen; doch man konnte keine Reduzierung des vereinbarten Kaufpreises erreichen.
Aufgabe:
Nehmen Sie zu dem Sachverhalt aus handels- und steuerrechtlicher Sicht Stellung. Nehmen Sie ggf. die Buchungen in 2003 vor.
Muß ich hier eine Sonderabschreibung vornehmen?