Hi, hier erstmal der Sachverhalt:
Ludwig Landua (L) verkauft Kamaras und entwickelt Filme in Mainz, Kaiserstr. 100.
Die Fotohandlung "Klipp und Klar" (Einzelunternehmen Karl Klar), die ihren Sitz in Zürich hat, beauftrag L damit, ein Gutachten darüber zu erstellen, wie häufig Kamaras in seinem Geschäft in Mainz gekauft werden und wie viele Filme im Januar 2003 entwickelt wurden. Die Fotohandlung Klipp und Klar möchte aufgrund dieser Studie eine neue Werbekonzeption entwickeln.
L erstellt das Gutachten am 3.3.03 und erhält am 5.3.03 eine Zahlung in Höhe von insgesamt EUR 5.000. L hatte vergessen, darüber eine Rechnung zu stellen.
Aufgabe: Liegt für L ein steuerbarer Umsatz vor?
Mein bisheriger Lösungsvorschlag:
Es liegt kein steuerbarer Umsatz bei L vor, da die Auftraggeberin, die Fotohandlung "Klipp und Klar", im Drittlandsgebiet ihren Sitz hat.
Hat es nicht auch noch irgendetwas mit der Rechnungserstellung zu tun?