Hallöchen, habe irgendwie bei drei Aufgaben von SOR01 eine Blockade. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Aufgabe 9
Warum hat der Gesetzgeber einen erheblich größeren Personenkreis in die Versicherungspflicht der GRV einbezogen als etwa in die Versicherungspflicht der GKV oder der sozialen Pflegeversicherung?
Aufgabe 14
Warum ist es sinnvoll, dass bei vollstationärer Pflege die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen nur dann bis zur Höchstgrenze von den Pflegekassen übernommen werden, wenn eine ordnungsgemäße Pflege durch Leistungen der häuslichen Pflege nicht sichergestellt werden kann?
Aufgabe 18
Bei den in den bisherigen Kapiteln behandelten Versicherungsleistungen ist das Kriterium der Bedürftigkeit als Leistungsvoraussetzung nicht aufgetreten. Warum muss ein Empfänger von Arbeitslosengeld II dennoch bedürftig sein?
Ganz liebe Grüße
Sandra