L erklärt N wahrheitswidrig, dass er Angestellter des Autohändlers M sei und kauft ein gebrauchtes Fahrzeug für 18.000 € ein. Es wird Barzahlung bei Abholung des Wagens vereinbart. M der den Vorgang nicht kennt, wird nach wenigen Tagen von N zur Abnahme des Wagens aufgefordert. Er sieht sich das Fahrzeug an und erkennt, dass es einen wesentlich höheren Wert hat.
a) Untersuchen Sie ob M den Wagen übernehmen kann.
b) Welche Ansprüche hat N, wenn M kein Interesse an dem Wagen hat?
L ist ja kein Bevollmächtigter sondern ein sozusagen unbekannter Dritter.
Aber wie soll ich a) und b) beantworten? Ich bin über jeden Tipp dankbar.
c) Erläutern Sie ob M erfüllen muss, wenn er N vor längerer Zeit mitgeteilt hat, dass Lehmann bevollmächtigt sei, dieser aber kurz danach wegen Untreue entlassen wurde. Die Entlassung hatt M dem N nicht mitgeteilt.
Ich sehe lauter ????
Julia