Bevollmächtigter?

  • L erklärt N wahrheitswidrig, dass er Angestellter des Autohändlers M sei und kauft ein gebrauchtes Fahrzeug für 18.000 € ein. Es wird Barzahlung bei Abholung des Wagens vereinbart. M der den Vorgang nicht kennt, wird nach wenigen Tagen von N zur Abnahme des Wagens aufgefordert. Er sieht sich das Fahrzeug an und erkennt, dass es einen wesentlich höheren Wert hat.
    a) Untersuchen Sie ob M den Wagen übernehmen kann.
    b) Welche Ansprüche hat N, wenn M kein Interesse an dem Wagen hat?

    L ist ja kein Bevollmächtigter sondern ein sozusagen unbekannter Dritter.

    Aber wie soll ich a) und b) beantworten? Ich bin über jeden Tipp dankbar.

    c) Erläutern Sie ob M erfüllen muss, wenn er N vor längerer Zeit mitgeteilt hat, dass Lehmann bevollmächtigt sei, dieser aber kurz danach wegen Untreue entlassen wurde. Die Entlassung hatt M dem N nicht mitgeteilt.

    Ich sehe lauter ????

    Julia

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  • "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" pflegte einer meiner Profs immer zu sagen. Und Recht hat er. Das ist wie schon in einem anderen Thread BGB AT in einfachster Form. Denk doch bitte erst mal selber nach, ehe du andere bittest deine Aufgaben zu lösen.

    SCNR
    Fleetmaus

    Ich bin eigentlich ganz anders, ich komme nur so selten dazu. 8)