Hallo,
nach HGB und IFRS können bei der Aktivierung von Herstellungskosten auch angemessene Gemeinkosten und damit auch Personalaufwand aktiviert werden.
Aktiviert man nach IFRS nun diesen Personalaufwand, wird er bei Bezahlung der Löhne/Gehälter nicht mehr als Personalaufwand verrechnet bzw. wird nicht mehr erfolgswirksam in der GuV, oder irre ich mich da? Ansonsten würde doch eine Doppelerfassung erfolgen?!
In der Literatur findet man eigtl. nur Beispiele zu den Herstellungskosten, wo höchstens der Personalaufwand aufgefügrt ist als Betrag und in die Bestimmung der Herstellungskosten einfliesst, aber wie sich das ansonsten auf die Bilanzierung ausübt ist nicht erklärt.
Wäre nett, wenn mir jemand zu dieser Frage weiterhelfen könnte und mir damit hilft, ein Gesamtverständnis für die Problematik aufzubauen.
MfG