Haftung eines Wirtschaftsprüfers

  • Hi,

    soll mich zur Haftung eines Wirtschaftsprüfers äußern, evtl. auch im Bezug zur Rechtsform des geprüften Unternehmens.

    Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?


    MfG!

  • Hi DanX,

    Deine Frage ist noch zu allgemein, um Dir Tipps zu geben. Nur ein paar knappe Infos: Die Haftung des Wirtschaftsprüfers bei gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ergibt sich aus § 323 HGB. Bei freiwilligen Prüfungen und anderen Aufträgen ist in der Regel eine Haftungsbegrenzung mit dem Mandanten zu vereinbaren. Das kann man in Grenzen individuell vereinbaren. Es gibt auch vorformulierte Vertragsbedingungen (AAB). In der Wirtschaftsprüferordnung (die übrigens WPO abgekürzt wird) steht auch einiges z.B. §§ 54, 54a WPO.

    Grüße
    Ismael