Haftung eines Wirtschaftsprüfers

  • Hi,

    soll mich zur Haftung eines Wirtschaftsprüfers äußern, evtl. auch im Bezug zur Rechtsform des geprüften Unternehmens.

    Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?


    MfG!

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Hi DanX,

    Deine Frage ist noch zu allgemein, um Dir Tipps zu geben. Nur ein paar knappe Infos: Die Haftung des Wirtschaftsprüfers bei gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ergibt sich aus § 323 HGB. Bei freiwilligen Prüfungen und anderen Aufträgen ist in der Regel eine Haftungsbegrenzung mit dem Mandanten zu vereinbaren. Das kann man in Grenzen individuell vereinbaren. Es gibt auch vorformulierte Vertragsbedingungen (AAB). In der Wirtschaftsprüferordnung (die übrigens WPO abgekürzt wird) steht auch einiges z.B. §§ 54, 54a WPO.

    Grüße
    Ismael