Hi,
soll mich zur Haftung eines Wirtschaftsprüfers äußern, evtl. auch im Bezug zur Rechtsform des geprüften Unternehmens.
Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?
MfG!
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Hast du im wipro nix gefunden?
ZitatOriginal von hayfu
Hast du im wipro nix gefunden?
Was ist denn bitte "wipro"?
Wipro ist die Abkürzung für Wirtschaftsprüfergesetz bzw. über die Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Hi DanX,
Deine Frage ist noch zu allgemein, um Dir Tipps zu geben. Nur ein paar knappe Infos: Die Haftung des Wirtschaftsprüfers bei gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ergibt sich aus § 323 HGB. Bei freiwilligen Prüfungen und anderen Aufträgen ist in der Regel eine Haftungsbegrenzung mit dem Mandanten zu vereinbaren. Das kann man in Grenzen individuell vereinbaren. Es gibt auch vorformulierte Vertragsbedingungen (AAB). In der Wirtschaftsprüferordnung (die übrigens WPO abgekürzt wird) steht auch einiges z.B. §§ 54, 54a WPO.
Grüße
Ismael