Hallo zusammen,
ich hoffe das mir jemand von euch helfen kann. Ich hab gerade keinen Durchblick mehr.
Frage 1:
Millionär Zaster ist rauschgiftsüchtig. Eines Tages betritt er den Autosalon Hübsch nachdem er große Mengen Rauschgift zu sich genommen hat. Er sucht sich einen Ferrari aus und schließt mit Hübsch einen Kaufvertrag. Hübsch erledigt die Zulassung und will den Wagen am nächsten Tag bei Zaster abliefern. Zaster sieht die Dinge mittlerweile wieder klar. Er schickt Hübsch wieder fort und sagt, dass er keinen dritten Ferrari braucht. Muss Zaster zahlen??
--> kommt hier §105 Absatz 2 BGB zur Anwendung?
Frage 2:
Alois aus Landshut verlebt ein paar Tage in Köln. In einer Gaststätte bestellt er sich von der Speisekarte für 2,50 Euro einen "halven Hahn". Als der Köbes ihm ein Käsebrötchen servieren möchte, protestiert er lautstark. Er meint, er hätte schließlich einen halben Hahn bestellt. Der Kellner klärt ihn auf, dass keine Verwechslung vorliege und ein halver Hahn in Köln nun mal ein Käsebrötchen sei. Was kann Alois machen?
--> hier habe ich gar keine Ahnung welcher § zur Anwenudung kommt.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Habe dazu noch nichts im Forum gefunden.
Vielen Dank